J VDIR 2.22 Abhaltung von Prüfungen für einsemestrige Lehrfächer unmittelbar nach Ende des Unterrichts, 1826.09.23 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.22
Signatur Archivplan:J VDIR 2.22
Titel:Abhaltung von Prüfungen für einsemestrige Lehrfächer unmittelbar nach Ende des Unterrichts
Entstehungszeitraum:23.09.1826
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1825/26
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 163 - 1826
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 23.09.1826 an das Vizedirektorat der juridischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 26.08., dass die Prüfungen von in einem Semester gelehrten Fächern unmittelbar nach Ende des Unterrichts stattfinden sollen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Ähnliche Verfügung s. J VDIR 2.15.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.15 Abhaltung von Prüfungen für einsemestrige Lehrfächer unmittelbar nach Ende des Unterrichts, 1826.03.17 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412396
 

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