J VDIR 2.15 Abhaltung von Prüfungen für einsemestrige Lehrfächer unmittelbar nach Ende des Unterrichts, 1826.03.17 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.15
Signatur Archivplan:J VDIR 2.15
Titel:Abhaltung von Prüfungen für einsemestrige Lehrfächer unmittelbar nach Ende des Unterrichts
Entstehungszeitraum:17.03.1826
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1825/26
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 95 - 1826
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 17.03.1826 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 07.03., dass Prüfungen für Lehrfächer, die nach dem ersten Semester enden, unmittelbar nach Ende des Unterrichts abzuhalten sind.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Ähnliche Verfügung s. J VDIR 2.22; Festlegung der Fächer des juridischen Studiums, für die diese Bestimmung zu gelten hat s. J VDIR 2.34.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.22 Abhaltung von Prüfungen für einsemestrige Lehrfächer unmittelbar nach Ende des Unterrichts, 1826.09.23 (Akt)

siehe auch:
J VDIR 2.34 Festlegung der Fächer des juridischen Studiums, die nur über ein Semester gelesen und unmittelbar nach Ende des Unterrichts geprüft werden sollen, 1826.12.14 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412389
 

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