J VDIR 2.34 Festlegung der Fächer des juridischen Studiums, die nur über ein Semester gelesen und unmittelbar nach Ende des Unterrichts geprüft werden sollen, 1826.12.14 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.34
Signatur Archivplan:J VDIR 2.34
Titel:Festlegung der Fächer des juridischen Studiums, die nur über ein Semester gelesen und unmittelbar nach Ende des Unterrichts geprüft werden sollen
Entstehungszeitraum:14.12.1826
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1826/27
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 170 - 1826
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 14.12.1826 an das Vizedirektorat der Rechts- und politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 07.03.1826 über die Termine für Prüfungen einsemestriger Lehrgegenstände, die durch die Allerhöchste Entschließung vom 01.08. für die juridischen Studien auf die Fächer Statistik, römisches Zivilrecht, Lehensrecht und politische Wissenschaften ausgedehnt wurden; die Prüfungen sollen nicht vor Mitte März angesetzt werden und den Vorlesungsbetrieb des zweiten Semesters nicht aufhalten, die Schülerkataloge sind weiterhin erst mit Jahresende einzuschicken.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Dekret der Niederösterreichischen Regierung betreffend die Entschließung vom 07.03.1826 s. J VDIR 2.15.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.15 Abhaltung von Prüfungen für einsemestrige Lehrfächer unmittelbar nach Ende des Unterrichts, 1826.03.17 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412417
 

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