J VDIR 2.25 Definitivstellung neu eintretender Lehrer und Professoren nach Ablauf von drei Jahren, 1826.10.05 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.25
Signatur Archivplan:J VDIR 2.25
Titel:Definitivstellung neu eintretender Lehrer und Professoren nach Ablauf von drei Jahren
Entstehungszeitraum:05.10.1826
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1825/26
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 167 - 1826
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 05.10.1826 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend das Allerhöchste Kabinettschreiben vom 09.09., dass neu eintretende Lehrer und Professoren während der ersten drei Jahre noch nicht definitiv angestellt sind und bei fachlichen oder sonstigen Fehlverhalten ohne Anspruch auf Abfertigung oder Pension entlassen werden können; nach Ablauf der drei Jahre hat das Vizedirektorat darüber Bericht zu erstatten.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Ausdehnung der Bestimmung auf das Hilfspersonal der Real-, Normal- und Hauptschulen s. J VDIR 2.58.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.58 Ausdehnung der Dreijahresfrist vor Definitivstellung von Lehrpersonal auf Gehilfen an den Real-, Normal- und Hauptschulen, 1827.02.03 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412406
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem