Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J VDIR 2.25 |
Signatur Archivplan: | J VDIR 2.25 |
Titel: | Definitivstellung neu eintretender Lehrer und Professoren nach Ablauf von drei Jahren |
Entstehungszeitraum: | 05.10.1826 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Schuljahr 1825/26 |
Schachtelnummer: | 2 |
Frühere Signaturen: | No. 167 - 1826 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 05.10.1826 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend das Allerhöchste Kabinettschreiben vom 09.09., dass neu eintretende Lehrer und Professoren während der ersten drei Jahre noch nicht definitiv angestellt sind und bei fachlichen oder sonstigen Fehlverhalten ohne Anspruch auf Abfertigung oder Pension entlassen werden können; nach Ablauf der drei Jahre hat das Vizedirektorat darüber Bericht zu erstatten. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Ausdehnung der Bestimmung auf das Hilfspersonal der Real-, Normal- und Hauptschulen s. J VDIR 2.58. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: J VDIR 2.58 Ausdehnung der Dreijahresfrist vor Definitivstellung von Lehrpersonal auf Gehilfen an den Real-, Normal- und Hauptschulen, 1827.02.03 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412406 |
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