J VDIR 2.58 Ausdehnung der Dreijahresfrist vor Definitivstellung von Lehrpersonal auf Gehilfen an den Real-, Normal- und Hauptschulen, 1827.02.03 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.58
Signatur Archivplan:J VDIR 2.58
Titel:Ausdehnung der Dreijahresfrist vor Definitivstellung von Lehrpersonal auf Gehilfen an den Real-, Normal- und Hauptschulen
Entstehungszeitraum:03.02.1827
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1826/27
Schachtelnummer:2
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gedrucktes Circulare der Niederösterreichischen Regierung vom 03.02.1827, dass die Allerhöchste Entschließung vom 09.09.1826, Professoren und Lehrer erst nach Ablauf von drei Jahren definitiv anzustellen, auf Gehilfen an den Real-, Normal- und Hauptschulen ausgedehnt wird.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Verordnung von 1826 s. J VDIR 2.25.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.25 Definitivstellung neu eintretender Lehrer und Professoren nach Ablauf von drei Jahren, 1826.10.05 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412471
 

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