J VDIR 2.65 Erläuterung zur Verordnung über die nur mit Zeugnissen der 1. Klasse möglichen Aufnahme von Studenten zu den Rechtsstudien bzw. zum Aufstieg in den nächsten Jahrgang, 1827.11.26 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.65
Signatur Archivplan:J VDIR 2.65
Titel:Erläuterung zur Verordnung über die nur mit Zeugnissen der 1. Klasse möglichen Aufnahme von Studenten zu den Rechtsstudien bzw. zum Aufstieg in den nächsten Jahrgang
Entstehungszeitraum:26.11.1827
Entstehungszeitraum, Anm.:Schuljahr 1827/28
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 339 - 1827
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend das Dekret der Studienhofkommission vom 19.11., dass die Bestimmungen der Allerhöchsten Entschließung vom 08.10., Schüler nur mit Zeugnissen der 1. Klasse zu den Rechtsstudien bzw. zum nächst höheren Jahrgang zuzulassen, nur für diejenigen gelte, die in diesem Jahr übertreten oder aufsteigen, aber nicht für Schüler, die in früheren Jahreskursen schlechtere Benotungen erhalten haben. Diese dürfen die Möglichkeit der nachträglichen Verbesserungsprüfungen in Anspruch nehmen, beim Wechsel der Lehranstalt darf die Verbesserungsprüfung in Wien abgelegt werden.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Circulare mit der Entschließung vom 08.10. s. J VDIR 2.63.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.63 Aufnahme und Vorrückung bei den Rechtsstudien nur mit Zeugnissen der 1. Klasse, 1827.10.24 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=412627
 

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