Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J VDIR 2.161 |
Signatur Archivplan: | J VDIR 2.161 |
Titel: | Bedingungen für die Studienfortsetzung von Schülern, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind |
Entstehungszeitraum: | 11.11.1831 |
Schachtelnummer: | 2 |
Frühere Signaturen: | No. 65 - 1831/32 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 11.11.1831 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 05.11., dass Schüler, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, weiter an den Lehranstalten der deutschen Erbländer studieren dürfen, allerdings nicht an der vor ihrer Abreise besuchten Lehranstalt. Weiters erhalten sie keine Zeugnisse für das letzte Schuljahr und müssen dieses nochmals absolvieren. Außerdem werden sie in den nächsten zwei Jahren streng überwacht. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Ausdehnung der Bestimmung auf die Studenten der Universitäten s. J VDIR 2.162. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: J VDIR 2.162 Bedingungen für die Studienfortsetzung von Studenten der Philosophie, Rechtswissenschaften, Theologie und Medizin, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, 1832.01.31 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413805 |
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