J VDIR 2.161 Bedingungen für die Studienfortsetzung von Schülern, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, 1831.11.11 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.161
Signatur Archivplan:J VDIR 2.161
Titel:Bedingungen für die Studienfortsetzung von Schülern, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind
Entstehungszeitraum:11.11.1831
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 65 - 1831/32
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 11.11.1831 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 05.11., dass Schüler, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, weiter an den Lehranstalten der deutschen Erbländer studieren dürfen, allerdings nicht an der vor ihrer Abreise besuchten Lehranstalt. Weiters erhalten sie keine Zeugnisse für das letzte Schuljahr und müssen dieses nochmals absolvieren. Außerdem werden sie in den nächsten zwei Jahren streng überwacht.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Ausdehnung der Bestimmung auf die Studenten der Universitäten s. J VDIR 2.162.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.162 Bedingungen für die Studienfortsetzung von Studenten der Philosophie, Rechtswissenschaften, Theologie und Medizin, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, 1832.01.31 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413805
 

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