Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J VDIR 2.162 |
Signatur Archivplan: | J VDIR 2.162 |
Titel: | Bedingungen für die Studienfortsetzung von Studenten der Philosophie, Rechtswissenschaften, Theologie und Medizin, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind |
Entstehungszeitraum: | 31.01.1832 |
Schachtelnummer: | 2 |
Frühere Signaturen: | No. 365 - 1831/32 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 31.01.1832 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 19.01., dass die Bestimmungen für die Studienfortsetzng von nach Polen gereisten Schülern auch auf die Studenten der Philosophie, der Rechtswissenschaften, der Theologie und der Medizin und Chirurgie ausgedehnt werden. Die Philosophen haben ihr Studium an einer anderen Lehranstalt in Galizien oder den sonstigen Ländern, die Juristen und Mediziner an einer Lehranstalt außerhalb Galiziens fortzusetzen. Die Theologen dürfen nur dann weiterstudieren, wenn sie einen Platz in einem Alumnat erhalten. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Bestimmung für sonstige Schüler s. J VDIR 2.161. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: J VDIR 2.161 Bedingungen für die Studienfortsetzung von Schülern, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, 1831.11.11 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413806 |
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