J VDIR 2.162 Bedingungen für die Studienfortsetzung von Studenten der Philosophie, Rechtswissenschaften, Theologie und Medizin, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, 1832.01.31 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.162
Signatur Archivplan:J VDIR 2.162
Titel:Bedingungen für die Studienfortsetzung von Studenten der Philosophie, Rechtswissenschaften, Theologie und Medizin, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind
Entstehungszeitraum:31.01.1832
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:No. 365 - 1831/32
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 31.01.1832 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 19.01., dass die Bestimmungen für die Studienfortsetzng von nach Polen gereisten Schülern auch auf die Studenten der Philosophie, der Rechtswissenschaften, der Theologie und der Medizin und Chirurgie ausgedehnt werden. Die Philosophen haben ihr Studium an einer anderen Lehranstalt in Galizien oder den sonstigen Ländern, die Juristen und Mediziner an einer Lehranstalt außerhalb Galiziens fortzusetzen. Die Theologen dürfen nur dann weiterstudieren, wenn sie einen Platz in einem Alumnat erhalten.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Bestimmung für sonstige Schüler s. J VDIR 2.161.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 2.161 Bedingungen für die Studienfortsetzung von Schülern, die illegal in das aufständische Königreich Polen gereist sind, 1831.11.11 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=413806
 

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