THK VD 2.1698 Mitteilung über die Änderung im Vorgehen der Behandlung von Schülern mit schlechten Sittennoten mit der Bitte um Gutachtenerstellung, 1840.11.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.1698
Signatur Archivplan:THK VD 2.1698
Titel:Mitteilung über die Änderung im Vorgehen der Behandlung von Schülern mit schlechten Sittennoten mit der Bitte um Gutachtenerstellung
Entstehungszeitraum:24.11.1840
Schachtelnummer:7
Frühere Signaturen:75/840
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Landesregierung ruft die Studienhofkommissionsverordnung vom 13. August 1826 (Z. 3868), Absatz III über die Folgen für Schüler mit schlechten Fortgangs- und Sittenklassen in Erinnerung, derzufolge Schüler, die im zweiten Semester die Note "daß das sittliche Betragen den Disciplinar-Vorschriften mindergemäß war" erhalten, im folgenden Schuljahr an keiner Lehranstalt als öffentlicher Studierender aufgenommen werden dürfen. Erhält ein Schüler diese Note jedoch bereits im ersten Semester, so wird diese zwar in allen schriftlichen Unterlagen festgehalten, aber bei besserem Betragen im zweiten Semester getilgt und bleibt somit ohne Auswirkungen für den Studienverlauf. Diese Regelung wird nun insofern modifiziert, dass für Schüler mit beständig guten Fortgangsklassen eine schlechte Sittennote unabhängig vom Semster keine Wiederholung des Kurses zur Folge haben soll. Das Vizedirektorat wird daher zur Erstellung eines Gutachtens zur Frage, welche Folgen eine zweite oder dritte Sittenklasse in den Gymnasialstudien bzw. den höheren Studienabteilungen für die Schüler haben sollen, aufgefordert.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=459579
 

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