Angaben zur Identifikation |
Signatur: | THK VD 2.1698 |
Signatur Archivplan: | THK VD 2.1698 |
Titel: | Mitteilung über die Änderung im Vorgehen der Behandlung von Schülern mit schlechten Sittennoten mit der Bitte um Gutachtenerstellung |
Entstehungszeitraum: | 24.11.1840 |
Schachtelnummer: | 7 |
Frühere Signaturen: | 75/840 |
Vorhanden: | Ja |
|
Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
|
Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Landesregierung ruft die Studienhofkommissionsverordnung vom 13. August 1826 (Z. 3868), Absatz III über die Folgen für Schüler mit schlechten Fortgangs- und Sittenklassen in Erinnerung, derzufolge Schüler, die im zweiten Semester die Note "daß das sittliche Betragen den Disciplinar-Vorschriften mindergemäß war" erhalten, im folgenden Schuljahr an keiner Lehranstalt als öffentlicher Studierender aufgenommen werden dürfen. Erhält ein Schüler diese Note jedoch bereits im ersten Semester, so wird diese zwar in allen schriftlichen Unterlagen festgehalten, aber bei besserem Betragen im zweiten Semester getilgt und bleibt somit ohne Auswirkungen für den Studienverlauf. Diese Regelung wird nun insofern modifiziert, dass für Schüler mit beständig guten Fortgangsklassen eine schlechte Sittennote unabhängig vom Semster keine Wiederholung des Kurses zur Folge haben soll. Das Vizedirektorat wird daher zur Erstellung eines Gutachtens zur Frage, welche Folgen eine zweite oder dritte Sittenklasse in den Gymnasialstudien bzw. den höheren Studienabteilungen für die Schüler haben sollen, aufgefordert. |
|
Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
|
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=459579 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|