AT-UAW/CA 2.1.3 Versorgung von Universitätsstipendiaten im Seminar der Hll. Ignatius und Pankratius bzw. im Generalseminar., 1691.06.22-1784.10.25 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.3
Signatur Archivplan:CA 2.1.3
Titel:Versorgung von Universitätsstipendiaten im Seminar der Hll. Ignatius und Pankratius bzw. im Generalseminar.
Entstehungszeitraum:22.06.1691 - 25.10.1784
Schachtelnummer:60
Frühere Signaturen:Lit. A, Reg. Nr. 3
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:33 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium verfügt, daß in der Sache der vom Direktor des Raitkollegiums Georg Johann Widuregg gerügten Mängel in der Rechnung des Regens des Seminars der Hll. Ignatius und Pankratius Ignatius Plindegger über die Universitätsalumnen ein Vergleich getroffen wurde. Alle gegenseitige Forderungen sind aufgehoben. Die Zahl der Alumnen bleibt gleich; das Oberkammeramt der Stadt Wien zahlt weiterhin jährlich 600 fl., der Rektor des Jesuitenkollegs 100 fl., die Rosenburse 300 fl. und die Haidenburse 200 fl.. Kein Alumne darf ohne Präsentation des Konsistoriums aufgenommen werden. Der Regens soll in seiner jährlichen Rechnung auch über die Präsentation von neuen Alumnen und über die aktuellen Stipendiaten berichten - 22. Juni 1691.
Abschrift des Konsistorialerlasses vom 22. Juni 1691.
Reg. Nr. 1 ad 3: Der Rektor des akademischen Kollegs Johann Baptist Thullner teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß er bezüglich der geplanten Übertragung des Ungeldes vom Magistrat der Stadt Wien zum Niederösterreichischen Vizedomamt nicht direkt betroffen sei. Die jährlichen 600 fl. wurden nicht dem Kolleg, sondern dem Regens des Seminars der Hll. Ignatius und Pankratius für die Alumnen der Universität ausbezahlt. Deshalb wäre es auch besser, daß sich das Konsistorium beim Vizedomamt erkundige, ob die Zahlung künftig durch das Vizedomamt erfolge oder ob das gesamte Kapital bei einer anderen Stelle veranlagt werde - 24. Jänner 1719.
Reg. Nr. 2 ad 3: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer befiehlt dem Rektor und dem Konsistorium über die im Seminar untergebrachten Alumnen der Universität zu berichten. Sie sollen die Urkunden über die Versorgung von 40 Alumnen aus dem Jahr 1653 sowie deren Reduzierung auf 20 Studenten aus dem Jahr 1656 vorlegen. Weiters sollen sie über das Kapital für diese Studenten und über die Zahlungen der Rosen- und Haidenburse berichten; schließlich wird die Frage gestellt, ob darüber ein Stiftbrief vorhanden sei - Wien, 21. September 1753.
Reg. Nr. 3 ad 3: Der Regens des Seminars der Hll. Ignatius und Pankratius Jacobus Morlin berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß das Universal - Cameralzahlamt die 600 fl. Zinsen der Ferdinandäischen Stiftung bis Jänner dieses Jahres bezahlt hat. Seit dieser Zeit werden pro Quartal 50 fl. abgezogen, wodurch das Seminar im Jahr 200 fl. verliert. Dadurch müßte das ohnehin schon geringe Kostgeld von 60 fl. pro Student und Jahr weiter vermindert werden. Er ersucht um Hilfe - 11. Juni 1767.
Promemoria zu den von Ferdinand III. gestifteten Kapital von 10 000 fl.: als Ausgleich für die den Universitätsstiftungen entzogenen Gebäude, die für den Bau des Jesuitenkollegs abgerissen wurden, sollten 40 Studenten in das Seminar aufgenommen werden. Die 600 fl. Zinsen des von Ferdinand III. gestifteten Kapitals sollen zu deren Unterstützung dienen; diese Stiftung findet sich auch im Codex Austriacus unter "Wienner. Universität", fol. 460. Diese 600 fl. wurden zunächst aus dem Wiener Ungeld, ab 1720 vom Cameralzahlamt bezahlt. Als 1743 die Zinsen auf 5 % gesenkt wurden, wurde dieses Kapital davon ausgenommen - undatiert; vor 1. Juli 1767.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium bitten die Kaiserin, die Universal - Bancalität anzuweisen, bei der Auszahlung der Zinsen für die Alumnen im Seminar nicht mehr pro Quartal 50 fl. abzuziehen. Der Regens des Seminars Jacobus Morlin hat berichtet, daß die Zinsen der von Ferdinand III. 1653 verschriebenen 10 000 fl. bis Jänner dieses Jahres immer dem Seminar ausbezahlt wurden, daß nun aber die oben erwähnten 50 fl. pro Quartal abgezogen
werden, wodurch ein erheblicher Verlust entsteht. Die Verschreibung Ferdinands III. war als ewige Rente zu 6% gedacht; unter den 20 Alumnen befinden sich sechs, die vom jeweiligen Landesfürster präsentiert werden. 1720 wurde dieses Kapital an die Hofkammer übertragen, wobei die Verzinsung von 6% bestätigt wurde. Ebenso wurde am 10. November 1742 durch eine Resolution an die Universalbancalität dies er Zinssatz bestätigt und festgehalten, daß bei einer Zinsverminderung auch die Zahl der vom Landesfürsten zu präsentierenden Alumnen reduziert werden muß - 1. August 1767.
Beilage B: Die Universal - Bancalität teilt dem Buchhalter Sebastian Widtmaisser mit, daß Ferdinand III. für den Unterhalt von 40 Alumnen im Seminar der Hll. Ignatius und Pankratius 10 000 fl. Kapital gestiftet hat, die auf dem Ungeld der Stadt Wien liegen. Der Regens des Seminars erhält jährlich 600 fl. in zwei Teilzahlungen zu Georgi und Michaeli; dieses wurde bis 1. Jänner 1719 von der Stadt Wien bezahlt. Nachdem nun das Ungeld an die Bancalität übertragen wurde, soll der Buchhalter die Vorkehrungen treffen, damit der Regens weiterhin die Zinsen erhält. Bis die nicht ausbezahlte Summe abgetragen ist, soll er zu jedem Termin die aktuelle und eine alte Teilsumme erhalten [Abschrift] - Wien, 31. Mai 1720.
Beilage C: Auszug aus einer Resolution an die Universal - Bancalität: Bei der nun erfolgten allgemeinen Zinsreduzierung auf 5% wurden auch die Zinsen von jährlich 600 fl., die das Seminar für die Alumnen erhält, reduziert. Es wird befohlen, wieder die ursprünglichen 600 fl. auszubezahlen - Wien, 10. November 1742.
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Kaiserin, der Universal - Bancalität zu befehlen, die ausständigen Zinsen für die Universitätsalumnen an den Regens des Seminars zu bezahlen. Dieser hat berichtet, daß die Zinsen nicht mehr ausbezahlt werden und daß daher die Gefahr besteht, die Alumnen nicht mehr erhalten zu können. Die Universität wurde von keiner Änderung bezüglich dieses Kapitals informiert, außerdem seien derartige Änderungen nicht möglich - undatiert.
Beilage B: Ferdinand III. stiftet 10 000 fl. Kapital, das zu 6% beim Ungeld der Stadt Wien veranlagt ist, für die Erhaltung von 40 Stipendiaten beim Seminar. Durch die Inkorporierung des Jesuitenkollegs 1622 wurde vereinbart, daß die Universität 40 Stipendiaten für das Seminar präsentieren darf, die jährlich 60 fl. erhalten und die durch Zahlungen der Universität und der Jesuiten erhalten werden. Die Zinsen sollen jeweils zu Georgi und Michaeli ausbezahlt werden. Der Landesfürst behält sich das Recht vor, sechs der 40 Stipendiaten zu präsentieren [Abschrift] - Regensburg, 24. März 1653.
Reg. Nr. 4 ad 3: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Kaiserin verfügt habe, daß die jährlichen 600 fl. Zinsen an das Seminar trotz der allgemeinen Zinsreduktion weiterhin ausbezahlt werden sollen - Wien 26. Februar 1768.
Der Rektor und das Konsistorium teilen dem Regens des Seminars der Hll. Ignatius und Pankratius den Inhalt des Regierungsdekrets vom 26. Februar mit - 29. Februar 1768.
Reg. Nr. 5 ad 3: Die Hofkommission für milde Stiftungen teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß durch einen Allerhöchste Entschließung vom 18. März 1775 verfügt wurde, daß die sechs vom Landesfürsten ernannten Stipendiaten ebenso wie die anderen Universitätsstipendiaten zu Ende des Schuljahres aus dem Seminar entlassen werden sollen. Wie bei anderen Universitätsstiftungen soll ein Superintendent bestellt werden, der die Stipendien ausbezahlt und die übrige
Administration besorgt - Wien, 22. Juli 1776.
Reg. Nr. 6 ad 3: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Vertrag zwischen dem Konsistorium und dem Generalseminar wegen der Versorgung eines Alumnen im Generalseminar bestätigt wird - Wien, 23. September 1784.
Der Rektor und das Konsistorium sowie das Generalseminar vereinbaren die Bestimmungen über die Aufnahme eines Theologiestudenten und Priesterkandidaten in das Generalseminar. Das Seminar verpflichtet sich, einen vom Konsistorium und einem österreichischen Bischof vorgeschlagenen Kandidaten aufzunehmen. Das Konsistorium verpflichtet sich, durch den Superintendenten der Lammburse und der Bricci - Ramingischen Stiftung jährlich 200 fl. an das Seminar zu bezahlen. Kandidaten sollen nach Möglichkeit bereits ein Stipendium be ziehen; sie haben sich bis Ende August beim Konsistorium zu bewerben. Danach sollen sie auch eine Empfehlung ihres zuständigen Bischofs vorlegen. Nach der Aufnahme hat der Alumne jährlich um Weiterbezug des Stipendiums anzusuchen. Der Direktor des Seminars hat das Konsistorium bis Mitte Juli von dem bevorstehenden Austritt des Alumnen zu informieren. Sollte der Stipendiat vorzeitig austreten, bleibt der Platz bis Ende des Schuljahres frei; der Superintendent soll ermitteln, ob Teile des Stipendiums wieder an die Stiftung zurückfallen. Falls der Stipendiat in den Sommerferien das Seminar verläßt, soll er dies dem Konsistorium bekanntgeben; während seiner Abwesenheit werden dem Seminar 17 kr. pro Tag abgezogen - Wien, 25. Oktober 1784.
 

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Anzahl:1
 

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