AT-UAW/CA 2.1.17 Einstellung eines Stipendiums der Rosenburse wegen Fortsetzung des Studiums außerhalb von Wien., 1834.09.05-1835.11.10 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.17
Signatur Archivplan:CA 2.1.17
Titel:Einstellung eines Stipendiums der Rosenburse wegen Fortsetzung des Studiums außerhalb von Wien.
Entstehungszeitraum:05.09.1834 - 10.11.1835
Schachtelnummer:60
Frühere Signaturen:Lit. A, Reg. Nr. 17
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:21 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium teilt Johann Altmutter mit, daß sein Sohn Johann das Stipendium der Rosenburse nicht beziehen könne, wenn er das Gymnasium in Nikolsburg besuche, da Wiener Universitätsstipendien nicht für auswärts Studierende gedacht sind; ausgenommen sind nur jene Stiftungen, bei denen dies explizit gestattet wird - Wien, 5. September 1834.
Reg. Nr. 1 ad 17: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, bis 16. April zu berichten, ob Johann Altmutter sein Stipendium der Leitgeberisch - Rosenbursischen Stiftung auch während seines Besuchs des Gymnasiums in Nikolsburg beziehen darf - Wein, 15. März 1835.
Das Konsistorium befiehlt dem Superintendenten der Rosenburse, bis 5. April zu berichten, ob Johann Altmutter sein Stipendium der Leitgebisch - Rosenbursischen Stiftung auch bei Besuch des Gymnasiums von Nikolsburg beziehen darf [Konzept und Reinschrift] - Wien, 30. März 1835.
Der Superintendent der Rosenburse Franz Hönig berichtet dem Konsistorium, daß der Stiftbrief der Leitgebisch - Rosenbursischen Stiftung nicht ausdrücklich das Studium nur in Wien vorschreibe und daß er keine Einwände gegen dessen weiteren Stipendienbezug am Gymnasium von Nikolsburg habe. Allerdings sei der Magistrat von Korneuburg als Präsentant darüber zu befragen - 6. April 1835.
Das Konsistorium ersucht den Magistrat von Korneuburg um die Stellungnahme, ob Johann Altmutter sein Stipendium auch am Gymnasium von Nikolsburg beziehen soll - Wien, 14. April 1835.
Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um Terminverlängerung bis Ende Mai zur Erstattung des Berichtes über das Stipendium des Johann Altmutter [Konzept und Reinschrift] - Wien, 11. April 1835.
[Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt das Gesuch - Wien, 16. April 1835.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß sich sowohl der Superintendent der Rosenburse als auch der Magistrat von Korneuburg für die Weiterbezahlung des Stipendiums der Rosenburse an Johann Altmutter ausgesprochen haben. Das Konsistorium ist dagegen, da Universitätsstiftungen für in Wien Studierende gedacht sind. Auch der Stiftbrief der Leitgebisch - Rosenbursischen Stiftung spricht von Studenten, die in Wien studieren. Weiters wird auf das Regierungsdekret vom 17. Juli 1833 verwiesen; schließlich ist diese Stiftung als ehemalige Konviktsstiftung noch stärker an den Ort gebunden als andere Stiftungen - Wien, 5. Juni 1835.
Reg. Nr. 2 ad 17: Der Magistrat von Korneuburg teilt dem Konsistorium mit, keine Einwände gegen die Weiterbezahlung des Stipendiums der Rosenburse an Johann Altmutter zu haben, auch wenn dieser das Gymnasium zu Nikolsburg besuche - Korneuburg, 28. April 1835.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das Provinzialzahlamt angewiesen wurde, dem Johann Altmutter sein Stipendium der Rosenburse nur bis Ende des Schuljahres 1834 zu bezahlen, da er 1835 nicht in Wien studiert - Wien, 27. Juni 1835.
Das Konsistorium teilt Johann Altmutter den Inhalt des Regierungsdekrets vom 27. Juni mit [Konzept] - Wien, 22. Juli 1835.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium schickt dem Vizedirektorat der philosophischen Lehranstalt zu Nikolsburg den Bescheid an Johann Altmutter und ersucht, Altmutter diesen zu übergeben [Konzept] - Wien, 22. Juli 1835.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Superintendenten der Rosenburse den Inhalt des Regierungsdekrets vom 27. Juni mit [Konzept] - Wien, 22. Juli 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 10. November 1835 über den Befehl der Niederösterreichischen Regierung, dem Johann Altmutter sein Stipendium der Rosenburse nicht mehr zu bezahlen, da er 1835 nicht in Wien studiert hat. Der Referent Anton Klein berichtet, daß sowohl der Bittsteller als auch der Superintendent der Rosenburse bereits informiert wurden.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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