Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.63 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.63 |
Titel: | Zulassung zur Repetition. |
Entstehungszeitraum: | 13.08.1744 |
Schachtelnummer: | 22 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 62 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 3 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und dem Konsistorium, die Einhaltung der Bestimmungen der kaiserliche Verordnung aus dem Jahr 1737 zu überwachen. Darin wird verfügt, daß kein Doktor zur Repetition an der Medizinischen Fakultät zugelassen werden darf, der nicht sechs Jahre studiert und ein zweijähriges Praktikum an einem Krankenhaus absolviert hat. Diese Bestimmungen werden derzeit kaum befolgt, wie die Überprüfung des Gesuchs der Doktoren Artner, Trautwailler und Senger ergeben hat. Auch an der Juridischen Fakultät sollen diese Bestimmungen eingehalten werden - Wien, 13. August 1744. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=21825 |
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