AT-UAW/CA 1.3.64 Forderungen der Universität an das kaiserliche Ärar - Reform der Studien., 1726-1732.12.10 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.64
Signatur Archivplan:CA 1.3.64
Titel:Forderungen der Universität an das kaiserliche Ärar - Reform der Studien.
Entstehungszeitraum:1726 - 10.12.1732
Schachtelnummer:29
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 64
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:15 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der namentlich nicht genannte Verfasser dieses "Votum" macht Vorschläge, wie der Bericht an den Kaiser abzufassen sei: wichtig sei, daß man den Dank der Universität für die geplante Studienreform zum Ausdruck bringe. Als Grund für den Niedergang der Universität solle die geringe Dotation und die oft nicht ausbezahlten Zinsen angeben werden, wobei man auf die Dotation durch Rudolph IV., Albrecht III. und Wilhelm I. eingehen und auch weitere Stiftungen und Zuwendungen aufzählen soll. Dabei soll man sich an die vom Notar vorgelegten "alte Information" [Anm.: Schriftstück von 1635] halten und auch die wieder in Verlust geratenen Güter erwähnen. Man soll betonen, daß die Universität auf diese Gelder angewiesen sei, da sonst die Professoren nicht bezahlt werden können. Diese müssen dann auf andere Art für ihren Lebensunterhalt sorgen, wodurch sie für ihre Lehrtätigkeit weniger Zeit haben. An sämtlichen anderen Universitäten in Italien oder Deutschland werden höhere Gehälter bezahlt als die hier üblichen ca. 100 fl.. Deshalb verfügen diese Universitäten auch über bekanntere Lehrer und mehr Studenten. Wenn man die Besoldung der Professoren verbessert, könnte man ebenfalls diese Resultate erzielen. Um den Professoren zu ermöglichen, sich nur auf ihre Lehrtätigkeit zu konzentrieren, wären Gehälter von mindestens 1000 fl. notwendig. Es soll darauf hingewiesen werden, daß dies auch in Terretorien erreicht wurde, die sich nicht mit dem Haus Österreich messen können. Wenn die Forderungen, die die Universität an das Ärar hat, bezahlt und dieses Geld veranlagt würde, könnte man davon die Professoren der Juridischen und Medizinischen Fakultät bezahlen. [folgendes von anderer Hand angefügt] Um eine gute Ausbildung zu gewährleisten, müsse bei der Studienreform bereits bei der voruniversitären Ausbildung begonnen werden. Der Rektor des akademischen Kollegs meinte, daß man sich um die verschiedenen Lehrer und die von ihnen verwendeten Lehrbücher kümmern müsse. Die Schüler müssen über ein ausreichendes Vokabular verfügen. Einer möglichen Kürzung des Philosophiekurses auf zwei Jahre würde man sich nicht entgegenstellen. Der Professor für hebräische Sprache soll ausreichendes Gehalt bekommen und der besuch seiner Vorlesungen soll die Voraussetzung für den weiteren Unterricht sein - undatiert; 1727.
Der Rektor und das Konsistorium berichten dem Kaiser, daß sie versucht haben, die Forderungen des Dekrets vom 22. Dezember 1724 nach der Sicherstellung der Professorenbesoldung und der Ausarbeitung der Bedingungen, unter denen ein Professor iuris publici eingestellt werden könnte, zu erfüllen. Allerdings habe sich weder die Kameralkommission zur Erfassung der Forderungen der Universität an das Ärar noch die Hofkammer als besonders kooperativ erwiesen. Die Universität wurde trotz wiederholtem Urgieren immer wieder auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet und auch die jüngste Bitte an den Vizepräsidenten der Hofkammer Graf von Peschowitz war erfolglos. In der Zwischenzeit seien bereits etliche der damit befaßten Personen wie z.B. der Präses der Kommission, Ferdinand Ignaz von Tavonat, verstorben, ohne daß dem Kaiser darüber Bericht erstattet worden wäre. Die Forderung der Universität an das Ärar beträgt bis zum Jahr 1726 511259 fl. 49 kr.. Deshalb können auch die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden und die Studien seien immer noch auf dem früheren Stand. Es wird darauf verwiesen, daß die Verbesserung der Universität für den Landesfürsten sowohl rühmlich als auch nützlich wäre, da dadurch Beamte für den Staatsdienst ausgelidet
würden. Auch die Adeligen würden nicht ins Ausland gehen, um zu studieren. Sie weisen darauf hin, daß die Mitglieder des Konsistoriums für ihre Verwaltungsarbeit kaum eine angemessene Bezahlung erhalten. Der Rektor erhält zweimal jährlich 150 fl.; der Superintendent nur 100 fl.; die Dekane, die Prokuratoren und die Senioren erhalten gar nichts für die Konsistorialsitzungen. Der Dekan der Juridischen Faku ltät muß im Gegenteil zum Fest des Hl. Ivo eine Vesper, eine Predigt und ein Hochamt in der Ivo - Kapelle und ein Hochamt in St. Stephan ausrichten und die übrigen Universitätsmitglieder dazu einladen. Die Prokuratoren laden die übrigen Universitätsangehörigen zu den Festen der Nationsheiligen; die Kosten für diese Feste müssen sie oft selbst bestreiten. Die Juristen im Konsistorium werden für die Führung der Justizgeschäfte nicht bezahlt. Die Konsequenz dieser mangelnden bezahlung sei eine nachlässige Amtsführung. Auch der Syndicus und das Raitkollegium können für ihre Arbeit nicht bezahlt werden; es kann weder ein Protokollist noch ein Registrator eingestellt werden, obwohl dies notwendig wäre. Deshalb mbenötigt die Universität die oben genannten Forderungen, da sie sich auf keine andere Weise behelfen können und die Zeiten sehr schwierig sind. Sie bitten den Kaiser, einen Bericht von der Hofkammer abzufordern und der Universität wenigstens einen Teil der Forderungen zu bezahlen. Das geld soll so angelegt werden, daß die notwendigen Verbesserungen durchgeführt werden können - 9./10. Dezember 1732.
[Rückseite]: Vermerk, daß diese Supplik am 9. oder 10. Dezember 1732 dem Kaiser durch seinen Beichtvater P. Vitus Jönneman übergeben wurde.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Datierung "Votum": am Beginn wird Dekret erwähnt, das "Mense Febr. Verwichenen 1726. Jahr" ausgestellt wurde. Vgl. CA 1. 3. 54.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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