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AT-UAW/CA 1.3.78 Forderungen der Universität an das kaiserliche Ärar., 1724.05.02-1754.06.03 (Akt)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.3.78 |
Signatur Archivplan: | CA 1.3.78 |
Titel: | Forderungen der Universität an das kaiserliche Ärar. |
Entstehungszeitraum: | 02.05.1724 - 03.06.1754 |
Schachtelnummer: | 29 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 78 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 121 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rektor und das Konsistorium teilen dem Prokurator der Österreichischen Nation, Johann Leopold Bahr und dem Universitätssyndicus Anton Roman von Öttl mit, daß die Universität bei der Hofkammer um die Begleichung der Forderungen der Universität an das Ärar angesucht hat, da sie wegen verschiedener Ausgaben Geld benötigen. Sie sollen als Kommissäre der Universität dieses Anliegen vorantreiben - 2. Mai 1724. Protokoll einer Sitzung vom 1. März 1725. Anwesend sind der Rektor, Dr. von Kramern, der Dekan der Juridischen Fakultät, Greneck, Anton Roman von Öttl und der namentlich nicht genannter Verfasser des Protokolls [möglicherweise Johann Leopold Bahr; vgl. Konsistorialdekret vom 2. Mai 1724]. Es soll die Höhe der Forderungen und die Frage der möglichen Rückzahlung besprochen werden. Dr. von Öttl legte eine Tabelle der Forderungen vor; die Originaldokumente befinden sich im Archiv. Außerdem sollen sich in der Verlassenschaft des Herrn von Mayrditsch einige Abrechnungen zu diesem Thema befinden. Die Hofkammer hat die vidimierten Abschriften bereits erhalten. Dr. von Kramern ist der Ansicht, daß in einem Bericht an den Hof die Lösung der Angelegenheit erbeten werden soll. Außerdem soll die Universität die Wiedereinsetzung einer Kommission erbitten. Die übrigen Anwesenden schließen sich dieser Meinung an. Der Rektor und das Konsistorium berichtet an die Hofkammer, daß die Universität bereits 1709 wegen ihrer Forderungen an das Ärar um die Einberufung einer Kommission angesucht hat. Daraufhin wurden die Mittelsräte von Mayer und von Paraty zu Kommissären ernannt; der Sekretär Ferschner und die Niederösterreichischen Buchhalterei wurden beigezogen. Die Universität hat ihnen eine Tabelle der Forderungen überreicht. Allerdings wurde die Angelegenheit nicht behandelt und die Kommissionsmitglieder sind in der Zwischenzeit verstorben. Die Universität meint, daß wenigstens die Forderungen ab 1680 überprüft werden könnten, wenn die Prüfung des gesamten Zeitraumes zu aufwendig sei und bitten um die Neuaufstellung einer Kommission [Konzept und Reinschrift] - undatiert, zwischen 1. März und 4. September 1725. Die Hofkammer stellt fest, daß die Forderungen der Universität bis zum Jahr 1725 in der Gesamthöhe von 778 488 fl. nach Zahlung einer Abstattungssumme von 267 228 fl. 11 kr. noch 511 259 fl. 49 kr. betragen - undatiert; ca. 1725 [vgl. Bericht vom 4. September; Universität beruft sich bei Höhe der Forderungen auf Hofkammer]. Der Rektor und das Konsistorium berichten an den Kaiser, daß sie laut dem Dekret vom 22. Dezember 1724 über mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Professorengehälter und die Frage der Einstellung und Besoldung eines Professors iuris publici beraten haben. Die Juridische Fakultät habe in ihrem Gutachten erklärt, daß die Einstellung eines Professors iuris publici von großem Nutzen sei; so würden die Adeligen ihre Söhne zum Studium nicht mehr ins Ausland schicken und die Absolventen der hiesigen Universität müßten sich das nötige Wissen in diesem Fach nicht mehr durch Privatstudien aneignen. Außerdem weisen sie darauf hin, daß die Professoren im allgemeinen sehr schlecht bezahlt werden. Das Konsistorium berichtet, daß die Universität bereits 1709 auf offene Forderungen an das Ärar aufmerksam gemacht hat. Daraufhin hat die Hofkammer die Mittelsräte von Mayer und von Parati zu Kommissären ernannt; diese haben den Hofkammersekretär Ferschner und die Niederösterreichische Hofbuchhalterei hinzugezogen. Bis auf einen Zwischenbericht gab es allerdings keine Ergebnisse; die Kommissäre sind in der Zwischenzeit |
| gestorben. Die offenen Forderungen an das Ärar betragen bis zum Jahr 1725 787 488 fl., wobei bereits eingelangte Zahlungen nicht berücksichtigt wurden. Diese Zahl geht auf den Zwischenbericht der Hofkammerkommission zurück. Das Konsistorium ist der Ansicht, daß die Bezahlung dieser Forderungen durch jene Ämter erfolgen soll, die dazu verpflichtet sind; sie sollen wenigstens die aktuellen jährliche Zinsen bezahlen. Dadurch wäre die Bezahlung der Professoren gedeckt. Diese Gehälter sind allerdings viel zu niedrig, um davon leben zu können: so erhalten die jeweiligen Professores primarii ein Gehalt von 170 fl.; die übrigen Professoren nur 110 fl.. Deshalb gehen die meisten Professoren einer Nebenbeschäftigung nach und vernachlässigen ihre Vorlesungen. Um die Qualität der Lehre zu verbessern, müsse man v.a. ausreichende Gehälter zahlen. Dadurch würden weniger Studenten ins Ausland gehen und umgekehrt sogar mehr ausländische Studenten nach Wien kommen. Bezüglich des Gehalts für den Professor iuris publici hat man in der Konsistorialsitzung vom 26. Juni 1725 beraten und befunden, daß ein jährliches Gehalt von ca. 4000 fl. und freies Quartier angemessen sei, damit der Professor sich nur auf die Vorlesungen konzentrieren müsse und von diesem Gehalt eine Familie versorgen könne. Bei der hiesigen Juridischen Fakultät werde man sicher geeignete Kandidaten finden. Es wird nochmals betont, daß der wichtigster Punkt bei der Verbesserung der Studien ein ausreichendes Gehalt für die Professoren sei. Da nun wieder eine Kommission wegen der Forderungen eingesetzt werden soll, bitten der Rektor und das Konsistorium, daß der Hofkammer der Befehl zur Einsetzung erteilt werde und daß die Untersuchung der Forderungen zügig behandelt werde - 4. September 1725. [Rückseite]: Dem Rektor und dem Konsistorium wird mitgeteilt, daß sie sich wegen der Forderungen der Universität an die Kameralkommission wenden sollen - Wien, 16. April 1726. Beilage B: Der Rektor und das Konsistorium teilen dem Dekan der Juridischen Fakultät, Joseph Adam Greneck mit, daß durch ein Dekret vom 22. Dezember 1724 bekanntgegeben wurde, daß ein Professor iuris publici angestellt werden soll. Die Juridische Fakultät soll ein Gutachten darüber abgeben, welches jährliche Gehalt angemessen sei - 7. März 1725. Der Rektor und das Konsistorium schicken der Kameralkommission, die beglaubigten Abschriften der Dokumente, die die Forderungen der Universität belegen und die sie bereits im Original der Kommission vorgelegt haben. Eine der in der Tabelle verzeichneten Urkunden konnte nicht beigelegt werden; sie ist aber wie die anderen im Hofkammerprotokoll eingetragen. Sie bitten, daß die Forderungen behandelt werden [Konzept und Reinschrift] - vor 11. März 1726. [Rückseite]: Vermerk, daß Bericht am 11. März 1726 dem Präses der Kommission, Fhr. von Thavonat übergeben wurde. Die Beilagen wurden durch den Hofkammerexpeditor Hintermayer beglaubigt. Beilage A: Ferdinand I. bestätigt, daß ihm die Universität ein Darlehen von 4000 fl., die sie aus dem Verkauf der Nikolausgüter eingenommen haben, gewährt hat und daß diese Summe bereits dem Hofzahlmeister Sebastian Fuchs übergeben wurde. Die Zahlung von 5% Zinsen und weiteren 5% "gnadengeldt" wird auf das Salzamt Wien gelegt; die Universität soll zweimal jährlich 200 fl. erhalten - Wien, 1. August 1563. Beilage B: Maximilian II. bestätigt, daß ihm die Universität ein Darlehen von 1000 fl. gewährt hat und daß diese Summe bereits dem Hofzahlmeister David Hagen übergeben wurde. Die Zahlung von 5% Zinsen und weiteren 5% "gnadengeldt" wird |
| auf das Salzamt Wien gelegt; die Universität soll zweimal jährlich 50 fl. erhalten - Wien, 1. September 1567 [auch als Beilage Nr. 12 gekennzeichnet]. Beilage C: Rudolph II. bestätigt, daß ihm die Universität ein Darlehen von 1800 fl., die sie aus dem Verkauf des Steinhofs eingenommen haben, gewährt hat und daß diese Summe am 23. September 1590 dem Salzamtsmann Johann Ziegeli übergeben wurde. Die Zahlung von 5% Zinsen und weiteren 5% "gnadengeldt" wird auf das Salzamt Wien gelegt - Prag, 5. Oktober 1593. Beilage D: Ferdinand I. bestätigt, daß ihm die Universität ein Darlehen von 1760 fl., die aus der Meßstiftung des Andreas Steidl, Pfarrer von Alt - Liechtenwörth stammen, gewährt hat und daß diese Summe bereits dem Viztum von Österreich unter der Enns, Marx Beck von Leopoldsdorf, übergebe n wurde. Die Zahlung von 5% Zinsen, die jeweils zu den Quatembern fällig wird, wird auf die Maut zum Roten Turm gelegt; bei Rückerstattung des Kapitals soll die Universität einen Quatember vor der Bezahlung benachrichtigt werden - Wien, 24. Juni 1538. Beilage E: Ferdinand I. bestätigt, daß ihm die Universität ein Darlehen von 1000 fl. gewährt hat und daß diese Summe bereits dem Hofzahlmeister Sebastian Fuchs übergeben wurde. Die Zahlung von 5% Zinsen und weiteren 5% "gnadengeldt" wird auf die Maut Stain gelegt; die Universität soll zweimal jährlich 50 fl. erhalten - Preßburg, 1. November 1563 [auch Beilage Nr. 11]. Beilage H: Ferdinand I. erhöht die jährliche Dotation von 930 fl., die die Universität von der Maut Ybbs zu erhalten hat, auf 2000 fl.. Die Zahlungen sollen in Raten zu den Quatembern erfolgen. Im Gegenzug tritt die Universität die ihr inkorporierten St. Ulrichs -Güter in Wiener Neustadt an das Bistum ab- Wien, 30. Mai 1551. Beilage J: Verzeichnis der Forderungen der Universität an das Ärar bis zum Jahr 1725, jedoch ohne Berücksichtigung der bereits erfolgten Zahlungen [2 Exemplare]. Der Rektor und das Konsistorium übergeben der Hofkammer die Tabelle der Forderungen der Universität an das Ärar. Diese Tabelle wurde bereits einmal eingereicht; die Sache wurde aber viele Jahre lang nicht behandelt. Da nun weder die Stiftungen gehalten noch die Professorengehälter ausbezahlt werden können, werden diese Forderungen nochmals eingereicht; die Tabelle wurde bis 1748 weitergeführt. Der Rektor und das Konsistorium hoffen, daß die Forderungen nun erfüllt werden, da ja eine Verbesserung der Studien ohne diese Geldmittel nicht möglich ist - 23. Dezember 1748. [Rückseite]: Vermerk, daß dieses Gesuch am 23. Dezember 1748 dem Grafen von Dietrichstein übergeben wurde. Beilage: Verzeichnis der Forderungen der Universität an das Ärar bis zum Jahr 1725 ohne Berücksichtigung von bereits getätigten Zahlungen; Nachtrag bis 1748. Der Rektor und das Konsistorium bitten die Hofkammerkommission in Stiftungssachen, die Forderungen der Universität an das Ärar zu erfüllen. Die Universität hat am 23. Dezember 1748 die Hofkammer darum gebeten und wurde von dieser an die Kommission verwiesen - undatiert, nach 23. Dezember 1748. Verzeichnis des Kapitals, das die Universität auf dem Krapfischen Haus liegen hat sowie der daraus entstandenen Zinsen - 1. September 1749. Der Universitätskanzlist Joseph Schlickenrieder schickt dem Rektor und dem Konsistorium den von ihm erstellten Auszug der Forderungen der Universität. Er berichtet, daß es die Rechnungen erst ab 1533 erhalten sind und auch dann nicht immer vollständig seien. Außerdem seien manche Angaben in den Rechnungen unklar. Er hat versucht, aus dem Beneficien - Protokoll von |
| 1508 - 1664 einige der fehlenden Rechnungen zu ergänzen [2 Konzepte und eine Reinschrift; zu einigen Beilagen ebenfalls Konzepte] - undatiert, 17. November 1749. Beilage A: Der Rektor und das Konsistorium befehlen dem Universitätskanzlisten Joseph Schlickenrieder, aus den Priorats- und Quästoratsrechnungen der Universität sowie aus den Stiftungsrechnungen der Rosenburse eine Zusammenstellung der an die Universität und die Rosenburse getätigten Zahlungen und Anweisungen von den landesfürstlichen Ämtern und Mauten zu erstellen - 7. November 1749. Beilage B: Verzeichnis der Forderungen der Universität an das Ärar bis zum Jahr 1725; enthält den Nachtrag bis 1748 und den Abzug von bereits geleisteten Zahlungen. Bei den einzelnen Posten wird vermerkt, ob es sich um Darlehen handelt oder ob die Summe zu einer Stiftung gehört. Beilage C: Verzeichnis der aus den Priorats- und Quästoratsrechnungen ersichtlichen Zahlungen an die Universität - Wien, 17. November 1749. Beilage D: Ergänzungen aus dem Benefizien - Protokoll von 1568 - 1664. Beilage E: Auszug aus der Stiftungrechnung der Rosenburse: Zahlungen von der Maut zu Ybbs oder der Maut zum roten Turm bis zum Jahr 1748. [auch Beila ge Nr. 11; Nachtrag bis 1753]. Beilage F: Aufstellung über die Summe der Zinsen, die von verschiedenen veranlagten Stiftungsgeldern zugunsten der Universität bzw. der Rosenburse vom jeweiligen Ausstellungdatum bis Ende Oktober 1749 fällig wurden - undatiert; nach 31. Oktober 1749. Verzeichnis der Darlehen der Universität an das kaiserliche Ärar bis zum Jahr 1725; Nachtrag bis zum Jahr 1751. [Rückseite]: Vermerk, daß die Tabelle am 26. Jänner 1752 dem Hofrat von Ziegler übergeben wurde [als Beilage B gekennzeichnet]. Ausweis über die Stiftkapitalien der Rosenburse über 2090 fl. bzw. 3000 fl. sowie über die 1760 fl., die zur Steydlischen Stiftung gehören: 1423 kauften die Testamentsvollstrecker des Mag. Ulrich Grünwalder das Wagendrüsselsche Haus "nächst der Prediger freythof" und richteten darin Wohnungen für arme Studenten ein. Dieses Haus, das zuerst "Bursa sub coelo", dann "Bursa rosae" genannt wurde, wurde 1623 den Jesuiten übergeben und kam 1648 an die Dominikaner, in deren Besitz es sich immer noch befindet. Für die Erhaltung der Studenten wurden von den Grünwalderischen Testamentsvollstreckern 2090 fl. als Ewigrente zum Unterhalt für acht Studenten angelegt werden; die Hälfte dieses Geldes stammte vom Münzmeister Niklas Untermhimmel. Das Geld wurde Herzog Albrecht für den Krieg gegen die Hussiten gegen eine jährliche Zahlung von 56 Pfund Pfennige bei der Wiener Wassermaut geleihen. Untermhimmel widmete der Rosenburse auch ein Kapital von 3000 fl., das er 1437 erwarb. Zuvor war diese Summe gegen die Verpfändung des Ungeldes von Mödling von den Brüdern Thomas und Wilhelm Waldner an Herzog Albrecht geliehen worden. Die jährliche Gült betrug 60 Pfund Wiener Pfenninge. Davon sollten 16 Pfund für ein jährliches "Salve Regina" in St. Stephan verwendet werden, das bis heute bezahlt wird. Das Geld muß allerdings durch andere Mittel aufgebracht werden. 1441 wurde das Kapital durch Friedrich [III.] auf die Maut von Ybbs übertragen; 1443 setzte Untermhimmel die Rosenburse als Universalerbin ein. Von nun an sollten 12 Studenten versorgt werden. Die jährlichen Zahlungen wurden allerdings nicht regelmmäßig getätigt; obwohl Maximilian I. 1506 einen Befehl an die Maut Ybbs erließ. Die derzeit offenen Zahlungen betragen 13 682 fl. 20 kr.. Die Steyndlische Stiftung wurde 1512 vom Pfarrer von Alt - Liechtenwörth, Andreas Steydl, |
| eingerichtet. Das Kapital umfaßte 1280 fl., die mit 5% Zinsen angelegt werden sollen. Davon sollen 2 Meßstiftungen zu je vier wöchtentlichen Messen im St. Hieronymus - Kloster beim Marienaltar bezahlt werden. Die beiden Benefiziaten sollen viermal jährlich je 8 fl. erhalten. Das ius conferendi ging nach Steydls Tod an die Universität. 1538 wurde das Kapital, das auf 1760 fl. angewachsen war, an Ferdinand I. verliehen. Die Zinsen sollten von der Maut zum roten Turm bezahlt werden. 1680 wurde allerdings ein Außenstand von 508 fl. vermerkt; danach wurden die Zinsen gar nicht mehr bezahlt. Bis 1754 erwuchsen zusätzliche Forderungen von 6469 fl., so daß die Gesamtforderung 6976 fl. beträgt - undatiert; nach Pfingsten [= 2. Juni] 1754 [als Beilage A gekennzeichnet]. [Beilage 2]: Albrecht V. bestätigt, daß ihm verschiedene Leute 2090 fl. übergeben haben, um davon eine "Ewige gult" für arme Studenten zu errichten, die im Wagendrüssel Haus leben. Die Studenten sollen aus Österreich unter oder ob der Enns stammen. Da Albrecht diese Summe für den Krieg gegen die Hussiten ["den unglaubigen zu Bohm"] verwendet hat, verschreibt er den Studenten eine Rente von 56 Pfund Pfenninge, die von der Wassermaut zu Wien ausbezahlt werden soll. Die Mautner sollen den Lehrern des Kollegiums zu den vier Quatembern jeweils 14 Pfund Pfenninge bezahlen. Sollte die Summe von der Wassermaut nicht bezahlt werden können, soll sie von den Einkünften eines anderen Amtes bezahlt werden [kollationierte Abschrift vom 8. Jänner 1738; erstellt durch den Universitätssyndicus Joseph Theodor Reytmayr] - Wien, Montag vor dem Weihnachtsta g [!; 23. Dezember - Abschreibfehler; in anderen Abschriften "Montag vor Ebenweichtag"] 1432 [als Beilage B gekennzeichnet]. [Beilage 4]: Albrecht V. bestätigt, daß er die Feste Mödling gegen eine jährliche Zahlung von 300 Pfund aus den dortigen Ämtern an die Brüder Thomas und Wilhelm "den Waldern" für 3000 Pfund Pfenninge verpfändet hat. Der Münzmeister Niklas Unternhimmel hat den Satzbrief für 3000 Pfund Pfenninge gekauft; dafür verschreibt der Herzog ihm und seinen Erben eine jährliche Rente von 60 Pfund Pfenninge aus dem Ungeld von Mödling; die Raten werden zu den vier Quatembern fällig. Die Rente kann durch die Rückzahlung der Hauptsumme abgelöst werden; eine eventuelle Rückzahlung soll vier Monate vorher bekannt gegeben werden, damit das Geld neu angelegt werden kann [kollationierte Abschrift vom 8. Jänner 1738; erstellt durch den Universitätssyndicus Joseph Theodor Reytmayr] - Wien, Mittwoch vor St. Bartholomäus [21. August] 1437 [als Beilage C gekennzeichnet]. [Beilage Nr. 10; nicht gekennzeichnet]: Maximilian I. befiehlt Hans Geyr und Hans Pleystainer, dem derzeitigen und dem künftigen Mautner von Ybbs, den Stipendiaten der Rosenburse die ihnen zustehenden 60 Pfund Pfenninge auszubezahlen. Diese Rente, die ursprünglich auf dem Ungeld von Mödling lag, wurde von Niklas Untermhimmel um 3000 fl. gekauft und der Rosenburse gewidmet; Friedrich III. übertrug sie auf die Maut von Ybbs; in den letzten Jahren hatten die Stipendiaten keine Zahlungen mehr erhalten [kollationierte Abschrift vom 8. Jänner 1738; erstellt vom Universitätssyndicus Joseph Theodor Reytmayr] - Wiener Neustadt, 22. März 1506. Beilage Nr. 14: Auszug aus der Quästoratsrechnung der Jahre 1675 - 1680: Die Forderungen der Universität an das Vitzdomamt - die frühere Maut zum Roten Turm - betragen bis 1680 508 fl.. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Etliche Beilagen für mehrere Berichte verwendet; einige wurden sinngemäß zugeordnet (nicht bzw. für andere Berichte gekennzeichnet). |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: AT-UAW/Ladula XXXVII.17 Ablieferung von Schuldverschreibungen betreffend der Forderungen der Universität an das Ärar, 1754.03.09-1754.04.11 (Dokument (Urkunde))
siehe auch: J Alt 1.1.29 Finanzierung der Einrichtung einer zusätzlichen juridischen Professur bzw. Reform der Finanzierung der Universität, 1724.12.22-1746 (ca.) (Akt)
siehe auch: AT-UAW/108 Suppl. Supplementa Urkundenreihen, 1186 (ca.)-1864.04.21 (Serie)
siehe auch: AT-UAW/108 Suppl. 13 Schuldverschreibung Ferdinands I. für ein Darlehen der Universität über 4.000 Gulden, 1563.08.01 (Akt)
siehe auch: AT-UAW/108 Suppl. 14 Schuldverschreibung Ferdinands I. für ein Darlehen der Universität über 1.000 Gulden, 1563.11.01 (Akt)
siehe auch: AT-UAW/108 Suppl. 15 Schuldverschreibung Maximilians II. für ein Darlehen der Universität über 1.000 Gulden, 1567.09.01 (Akt)
siehe auch: AT-UAW/108 Suppl. 16 Schuldverschreibung Rudolfs II. für ein Darlehen der Universität über 1.800 Gulden, 1593.10.05 (Akt)
siehe auch: AT-UAW/108 Suppl. 17 Erhöhung der jährlichen Einkünfte der Universität Wien von 930 auf 2.000 Gulden durch Ferdinand I. sowie Abtretung der St. Ulrichsgüter an das Bistum Wiener Neustadt, 1551.05.30 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
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