Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.3.88 |
Signatur Archivplan: | CA 1.3.88 |
Titel: | Finanzielle Unterstützung der Universität durch die Regierung - Ansuchen der Universität um Änderung der Bestimmungen. |
Entstehungszeitraum: | 01.12.1753 |
Schachtelnummer: | 29 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 88 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 8 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rektor und das Konsistorium ersuchen die Kaiserin um genauere Erläuterungen zum Dekret des Erzbischofs von Wien vom 17. November 1753. Sie weisen darauf hin, daß für die Ausgabenberechnung der Universität nur die Abrechnung von 1752 herangezogen wurde. In diesem Jahr waren z. B. geringere Unkosten für Gerichtsprozesse, während zu Beginn dieses Jahres ein Prozeß gegen einen Dieb geführt wurde, der während der Dauer des Prozesses verköstigt werden mußte. Die Ausgaben für Pensionen u. ä. können ebenfalls nicht fixiert werden; so erhalten derzeit die Doktoren Fiegl und Reithorn, weiters die Witwen Oppenritter, Slabisch, Thenhalter, Fleischmann, Reytmayr, Fuhrer und Renz sowie die Kinder der Doktoren Widureck, Preyser, Fuhrer, Gepp, Baar und Mansuet Unterstützungen. Eine genaue Fixierung der notwendigen Pensionen ist nicht möglich. Weiters ist die Frage unklar, ob die Professoren Quarin, Schellenberger und Störckh die im Dekret genannten Gehälter erhalten sollen. Die Berechnung der Einnahmen durch Gebühren wird in Frage gestellt. Zu den Bedenken gegen den Universitätskanzlisten wird angemerkt, daß keine Gerichtsstelle ohne Kanzlisten auskommen kann und daß noch 1746 verordnet wurde, daß zu seiner Bezahlung die Abfahrtsgelder herangezogen werden sollen. Es wäre sogar die Einstellung weiteren Personals nötig. Auch die Bezahlung der Professoren Reithorn, Ribitsch und Dembscher ist nicht klar, da diese zuletzt geringere Besoldungen erhalten haben und deshalb in ärmlichen Verhältnissen leben müssen. Es wird angefragt, ob sie Pensionen erhalten sollen und wie hoch diese zu sein haben. Weiters hat die Juridische Fakultät erklärt, daß die nunmehr festgesetzte Kosten für das Weihefest der St. Ivo - Kapelle nicht ausreichen. Die Medizinische Fakultät erinnert daran, daß jeder Graduierte für die Unterstützung von Witwen der Fakultätsmitglieder 12 fl. 36 kr. zu zahlen hat. Außerdem haben sie dem Fakultätsnotar dieses Jahr eine Remuneration von 50 fl. bezahlt, da dieser sehr viele Geschäfte zu erledigen hatte; auch der Pedell hat 12 fl. erhalten. Weiters schlagen sie vor, die Fakultätsrechnungen nicht per 1. November abzuschließen, da der Dekan zu dieser Zeit noch im Amt ist, sondern sie bis zur Einsetzung des neuen Dekans am 9. Dezember weiterzugeführen. Schließdlich wird in der vorgeschriebenen Rechnung die Erhaltung der Universitäts- und Fakultätsinsignien nicht berücksichtigt; außerdem sei das Gehalt des Pedells nicht ausreichend - 1. Dezember 1753. Anmerkungen der Juridischen Fakultät: Die Kosten für das Weihefest der St. Ivo - Kapelle seien zu niedrig. Die Summe für Pensionen und Unterstützungen sei ebenfalls nicht ausreichend. Derzeit werden die Doktoren Reithorn und Dembscher, die Witwen Reitmayr, Thenhalter und Fleischmann sowie die Kinder der Doktoren Widureckh, Fuhrer und Mansuet unterstützt - undatiert; zwischen 17. November und 1. Dezember 1753. Anmerkungen der Medizinischen Fakultät: Bei der Medizinischen Fakultät gibt es einen eigenen Witwenfond, der durch Zahlungen der Graduierten in der Höhe von 12 fl. 36 kr. gefüllt wird. Man könne für diese Unterstützungen keine bestimmte Summe fixieren. Weiters erhielten der Fakultätsnotar und der Pedell Remunerationen von 50 fl. bzw. 12 fl.. Schließlich wird der Vorschlag gemacht, den Termin für die Abgabe der Fakultätsrechnungen nach hinten zu verschieben und diese erst nach der Einsetzung des neuen Dekans abzugeben. Außerdem wird die Erhaltung der Fakultätsinsignien nicht berücksichtigt - undatiert; zwischen 17. November und 1. Dezember 1753. Notizen zur Erstellung des Gesuchs. Der Schreiber merkt an, ob und wie einige strittige Punkte erwähnt werden sollen. Unklar sind die Bezahlung von Professoren der Juridischen und Medizinischen Fakultät sowie die Bezahlung des Pedellen. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Vgl. CA 1. 0. 178 und 1. 3. 87. Gesuch Johann Anton Dembschers an die Juridische Fakultät um finanzielle Unterstützung s. J Alt 8.49. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Quarin, Josef Freiherr von < Mediziner; Wien, Universität > (19.11.1733-19.03.1814) (Person\Q) |
| Dembscher, Joseph Anton < Demscher, Jurist; Wien, Universität > (-29.03.1770) (Person\D) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: J Alt 8.49 Druckprivileg für eine Schrift Johann Anton Dembschers sowie finanzielle Unterstützung Dembschers durch die Juridische Fakultät, 1746.08.19-1753.11.17 (Akt)
siehe auch: AT-UAW/CA 1.0.178 Budget der Universität - Zuschuß aus dem Staatsschatz., 1753.11.17 (Akt)
siehe auch: AT-UAW/CA 1.3.87 Finanzielle Hilfe für die Universität durch die Regierung., 1753.11.28 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=21969 |
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