Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.228 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.228 |
Titel: | Verwendung der deutschen Sprache für die juridischen Vorlesungen und Prüfungen. |
Entstehungszeitraum: | 02.06.1783 |
Schachtelnummer: | 24 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 227 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die böhmisch-österreichische Hofkanzlei teilt dem Direktor der juridischen Studien, Franz Joseph Edlem von Heinke mit, daß nach Einführung der deutschen Sprache für die juridischen Vorlesungen seine Vorschläge für die Lehrbücher bewilligt wurden. Für das Naturrecht soll das Lehrbuch Prof. von Martini in der deutschen Übersetzung verwendet werden. Die Pandekten sollen weiterhin nach dem Lehrbüchern des Heineccius gelesen werden; der Unterricht und die Prüfungen werden allerdings in deutscher Sprache gehalten. Dies gilt auch für das peinliche Recht, bis ein eigenes deutsches Lehrbuch verfaßt wurde. Das Kirchenrecht wird derzeit noch in lateinischer Sprache gelesen. Für das allgemeine Staatsrecht wird die deutsche Übersetzung des Lehensrecht von Martini verwendet, bis Prof. von der Haiden sein Lehrbuch vollendet hat. Außerdem sollen die Lehrbücher von Hommel und Pütter weiterverwendet werden. Für die Reichsgeschichte werden die Werke von Pütter und Achenwall verwendet. Diese Verordnung soll mit Beginn des kommenden Schuljahres eingeführt werden. Auch Rigorosen und Disputationen sowie die schriftliche Abhandlungen werden künftig in deutscher Sprache gehalten. Die Kandidaten dürfen allerdings noch einige Zeit hindurch die Sprache wählen - Wien, 2. Juni 1783. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=22667 |
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