AT-UAW/CA 2.0.248 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1787 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1789.01.17 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.248
Signatur Archivplan:CA 2.0.248
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1787 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:17.01.1789
Schachtelnummer:43
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 244
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:22 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Matthias Dannemayr, Johann Nepomuk Sortschan, Johann Michael Schosulan und Carl Mastalier berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1787 geprüft haben. Die Superintendenten der Engelhartischen, Geislerischen, Bricci - Ramingischen und Leeberischen Stiftung sowie der Superintendent des Goldbergs haben die ihnen im Vorjahr verordneten Beträge veranlagen lassen. Der Superintendent des Goldbergs hat auch vom Kassarest des Jahres 1787 in der Höhe von 1021 fl. 34 1/2 kr. 500 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Rosenburse soll den ausständigen Leibgedingszins von Hauser in der Höhe von 13 fl. 52 kr. 1 den. eintreiben; weiters soll er dem Konsistorium Bericht über den Verkauf der Stiftungsrealitäten erstatten und den neuen Lehenbrief des Stiftes Melk übergeben. Außerdem soll er vom Kassarest in der Höhe von 226 fl. 40 kr. 200 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Scheuermannischen Stiftung soll die der St. Ivo - Kapelle zustehenden 20 fl. für die Jahre 1784 - 1788 bezahlen. Der Superintendent der Zwergerischen Stiftung soll seiner Rechnung die Stipendienbewilligungen und deren Bestätigung durch den Hof beilegen. Der Superintendent der Leeberischen Stiftung hat um 2 fl. 37 1/2 kr. zu wenig verrechnet. Außerdem hat er dem Maximilian von Leeber nicht mehr das jährliche Legat von 40 fl. bezahlt; er soll berichten, ob dieser vielleicht gestorben sei und wenn ja, den Totenschein beilegen. Die Kommissäre schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die Behebung der festgestellten Mängel anzuordnen. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1788 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; sonst droht eine Strafe von 6 Reichstalern [Konzept und Reinschrift] - 17. Jänner 1789.
[Rückseite der Reinschrift]: Das Konsistorium verfügt, daß die Absolutorien für die Stiftungssuperintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre aussgestellt werden. Der Superintendent der Rosenburse soll sich um den Verkauf der Stiftungsrealitäten kümmern; der Superintendent der Leeberischen Stiftung soll das auf dem Mayerberischen Haus liegende Kapital von 7400 fl. aufkündigen und bei einem öffentlichen Fond veranlagen lassen - Wien, 17. Jänner 1789.
Konzepte für die Absolutorien an die Stiftungssuperintendenten - Wien, 17. Jänner 1789.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=22747
 

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