AT-UAW/CA 2.0.260 Legitimation von Studenten, die Stipendien aus den mährisch - schlesischen Unterrichtsgeldern beziehen., 1790.02.22-1790.04.01 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.260
Signatur Archivplan:CA 2.0.260
Titel:Legitimation von Studenten, die Stipendien aus den mährisch - schlesischen Unterrichtsgeldern beziehen.
Entstehungszeitraum:22.02.1790 - 01.04.1790
Schachtelnummer:43
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 256
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:6 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:[Rückseite eines Dekrets an den Rektor und das Konsistorium]: Das Konsistorium verfügt, daß Joseph Zaleisky vorgeladen werden und danach Bericht erstattet werden soll - Wien, 22. Februar 1790.
Notiz, daß Joseph Zaleisky ein Stipendium aus dem mährischen Unterrichtsgeld in der Höhe von 80 fl. bezieht. Während seines Philosophiekurses hat er sich mit einem Gubernialdekret ausgewiesen. Er wurde nun nicht zu einer Prüfung zugelassen, weil er nicht belegen konnte, daß er Stipendiat sei; den Professor trifft daran keine Schuld. Das mährisch - schlesische Gubernium soll dem Studenten eine Legitimation ausstellen - undatiert; zwischen 22. und 25. Februar 1790.
Der Rektor und das Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Regierung, daß sie die Note des mährisch - schlesischen Guberniums erhalten haben. Joseph Zaleisky bezieht ein Stipendium aus dem mährischen Unterrichtsgeld in der Höhe von 80 fl., das er bereits während des dreijährigen Philosophiekurses erhalten hat. Nun wurde er an der Juridischen Fakultät nicht zur ersten Semestralprüfung zugelassen, da er sich nicht über den Stipendiengenuß ausweisen konnte. Da die Professoren verpflichtet sind, entweder den Bezug eines Stipendiums oder die Bezahlung des Unterrichtsgeldes vor der Zulassung zur Prüfung festzustellen, trifft den Professor keine Schuld. Das mährisch - schlesische Gubernium soll dem Studenten eine Legitimation für Stipendienbezug ausstellen - Wien, 25. Februar 1790.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das mährisch - schlesische Gubernium auf die Anfrage bezüglich des Studenten Joseph Zaleysky erklärt habe, es sei nicht üblich, den Stipendiaten für jedes Schuljahr eine neue Legitimation auszustellen, sondern daß die Bewilligung für das Stipendium bis auf Widerruf gültig sei. Die Gefahr des Mißbrauchs bestünde deshalb nicht, da die jeweilige Lehranstalt ohnehin den Eintritt an das Gubernium zu melden habe - Wien, 1. April 1790.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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