Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium schickt der Niederösterreichische Regierung den Bericht über die Stipendiaten für das 1. Semester 1805 und ersucht um Anweisungen bezüglich der Richtlinien für die Stipendien. Laut Dekret vom 6. Mai bedeutet die 2. Klasse aus dem Griechischen auch bei der 2. Semestralprüfung noch nicht den Verlust des Stipendiums; das Dekret vom 1. September 1804 dagegen besagt, daß Stipendiaten, die ein Stipendium "iure sanguinis aut loci" innehaben, ihr Stipendium verlieren, wenn sie bei irgendeiner Prüfung die 2. Klasse erreichen. Das Dekret vom 23. Mai verfügt, daß die Stipendiaten Joseph und Leopold von Schwandtner ihre Stipendien behalten dürfen, obwohl sie nur die 2. Klasse erreicht haben. Das Konsistorium fragt, ob nun jeder Stipendiat, der bei irgendeiner Prüfung die 2. Klasse erreicht, sein Stipendium verliert und ob die Kallmünzerischen Stipendiaten davon ausgenommen sind; weiters, ob die Ausnahme auch für Prüfungen der griechischen Sprache gilt. Daraus ergibt sich, wenn in der griechischen Sprache die 3. Klasse erreicht wird, daß dann das Stipendium entzogen wird. Außerdem wurde am akademischen Gymnasium in diesem Schuljahr eine neue Einteilung der Gegenstände erprobt, so daß für dieses Jahr noch nicht zu streng beurteilt werden sollte. Durch den Austritt bzw. Ausschluß von Johann Kallmünzer, Alois Pach, Joseph Sartori, Joseph Wache, Joseph Schofranek, Paul Medl, Samuel Zilahi, Gottfried Mosing, Johann Schiel, Vinzenz Schwabe, Georg Scheidlein, Emanuel Deichart, Karl Woller, Joseph Schifmann, Franz Grillparzer, Matthäus Portner, Joseph Mayer, Johann Deinhardstein, Guilliemus Schwabe, Franz Schittler, Matthias Pfersmann, Anton Eder, Lorenz Leskowitz, Johann Oblak, Ignaz Kossowitz, Joseph Mayer, Thomas Pluschk [?], Johann Homig [?], Jakob Prentano - Mezegra, Joseph Tumel, Joseph Schindlöcker, Joseph Leeb, Anton Klein, Matthias Rebell, Franz Pöllinger, Anton Schwarz, Joseph Pollack, Johann Portner, Leopold Klar, Joseph Hofmann, Andre Schindler, Dominik Rother, Karl Rossipol, Matthias Schultes und Michael Reitmann aus der Kallmünzerischen, Ferdinandäischen und Geislerischen Stiftung, der Haidenburse, dem Goldberg, der Kilber - Vilinischen und Knafflischen Stiftung, der Lilienburse, der Molitorischen, Ohlayischen, Pacherischen und Bricci - Ramingischen Stiftung, der Rosenburse, der Rumpfschen, Salzerischen, Zwirschlagischen und Zwergerischen Stiftung werden Stiftplätze frei. Dominik von Haumeder kann erst ab dem 2. Semester 1805 ein Osburgisches Stipendium erhalten, da er erst dann das vorgeschriebene Alter erreicht hat. Der Kharomannische Stiftplatz ist unbesetzt; der Stipendienbetrag wurde dem Spital von Korneuburg übergeben. Bei der Scheuermannischen und der Stupanischen Stiftung ist je ein Stiftplatz frei, weil sich kein geeigneter Kandidat beworben hat. Das zweite freie Stipendium der Zwergerischen Stiftung erhält Johann Baptist Krenner. Bei der Engelhartischen Stiftung sind nach dem Austritt des Karl Gföller drei ordentliche und ein außerordentlicher Stiftplatz frei. Insgesamt sind 52 Stipendien neu zu besetzen [Konzept] - Wien, 23. Juli 1805. Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Stipendiaten "iure sanguinis aut loci" ebenso wie die anderen Stipendiaten erst dann ihr Stipendium verlieren sollen, wenn sie bei der 2. Semestralprüfung die 2. Klasse erreichen. Erreichen sie diese bei der 1. Semestralprüfung, sollen sie zu besseren Leistungen ermahnt werden. Das Erreichen der 2. Klasse aus dem Griechischen ist kein Grund für den Verlust des Stipendiums. Das Konsistorium soll die Vorschläge für die Neubesetzung der Stipendien abgeben - Wien, 9. August 1805. |
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