AT-UAW/CA 1.0.552 Gesuch der Studenten des 3. Philosophischen Kurses, Prof. Stein durch die Anbringen seines Bildes im Hörsaal zu ehren., 1820.05.20-1820.10.11 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.552
Signatur Archivplan:CA 1.0.552
Titel:Gesuch der Studenten des 3. Philosophischen Kurses, Prof. Stein durch die Anbringen seines Bildes im Hörsaal zu ehren.
Entstehungszeitraum:20.05.1820 - 11.10.1820
Schachtelnummer:11
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 539
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:20 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Hörer des 3. Philosophischen Lehrkurses bitten das Konsistorium, ihnen den großen Universitätssaal für den 13. Juni zu überlassen, da sie zu Ehren des Prof. Stein dessen Bild im Hörsaal aufstellen wollen; weiters ist eine Rede Prof. Braunhofers, der Vortrag eines Gedichts und die Aufführung einer Kantate geplant - Wien, 20. Mai 1820.
Das Konsistorium lehnt das Gesuch des 3. Philosophischen Lehrkurses ab - Wien, 17. Juni 1820.
Reg. Nr. 1 ad 539: Der Dekan der Juridischen Fakultät, Franz von Heintl, berichtet der Niederösterreichischen Regierung über die Gründe, warum das Konsistorium die Bitte der Philosophiestudenten abgelehnt hat. Die Beurteilung, ob ein Professor für seine Verdienste geehrt werden soll, steht nicht den Studenten, sondern dem Konsistorium zu, da es sonst zu einem Verfall der Disziplin an der Universität käme. Weiters ist Musik bei solchen Feierlichkeiten nicht vorgesehen; die Abhaltung einer Kantate wurde bereits anläßlich der Ehrung Prof. Rudtorfers abgelehnt. Reden und Gedichte müssen vor der Aufführung durch die Zensur genehmigt werden. Außerdem sei der Rekurs der Studenten nicht zulässig, da diese noch minderjährig seien. Die Universität könne über die Verwendung der Universitätsgebäude frei verfügen, da sie der Eigentümer sei - Wien, 14. Juli 1820.
[direkt anschließend]: Bemerkungen des Kanzlers Joseph Spendou und des Direktors der philosophischen Studien, Michael Gruber, zum Bericht Heintls - Wien, 22. und 23. Juli 1820.
Der Dekan der Philosophischen Fakultät, von Bretfeld, erklärt sich mit dem Entwurf des Dekans der Juridischen Fakultät einverstanden, meint allerdings, daß dem Bericht der Antrag hinzugefügt werden sollte, den 5 Studenten einen Verweis zu erteilen - Wien, 26. Juli 1820.
[anschließend]: Michael Gruber und Franz Muzer stimmen dem Entwurf Bretfelds zu; der Prokurator der Österreichischen Nation, Johann Baptist Bach, lehnt den Ton des Entwurfes als zu scharf ab. Der Vorwurf des "verderblichen Zeitgeistes" sei unangebracht, schließlich wollten die Studenten nur ihren Lehrer ehren. Auch die Tatsache, daß sie auf die Ablehnung mit einem Rekurs an die Regierung reagiert haben, könne ihnen nicht zur Last gelegt werden, da Rekurse auch gegen die Beschlüsse hoher Behörden möglich sind. Der Schwerpunkt des Berichts soll nicht auf dieser angeblichen Anmaßung, sondern auf der Begründung der Ablehnung liegen. Schließlich sei der Ton des Berichts herabsetzend für Prof. Stein. Einem Bericht, der in diesen Punkten abgeändert wird, würde Bach dann zustimmen - 31. Juli 1820.
Der Senior der Medizinischen Fakultät, Joseph von Portenschlag, ist der Ansicht, daß der Bericht möglichst kurz zu halten sei. Er meint, daß es den Studenten nicht zustehe, die Verdienste eines Professors zu beurteilen. Das Vorhaben der Studenten sei weniger eine Ehrung als vielmehr ein Bestechungsversuch. Außerdem gäbe es bereits ein Konsistorialstatut, daß Feierlichkeiten bei solchen Gelegenheiten verbietet. Die Anmaßung der Studenten verdiene einen Verweis. Allerdings soll die Ablehnung des Gesuchs keinesfalls als Herabsetzung der Verdienste Prof. Steins verstanden werden - Wien, 1. August 1820.
Der Rektor Debrois schickt dem Dekan der Philosophischen Fakultät, von Bretfeld, die Äußerungen der Konsistorialmitglieder und ersucht ihn, die Meinung des Dekans Heintl über den Inhalt und die Form des Berichts einzuholen - Wien, 3. August 1820.
Reg. Nr. 2 ad 539: Der Rektor Debrois und der Dekan der Juridischen Fakultät, Heintl, bitten die Regierung, den geforderten Bericht bis 15. August abgeben zu dürfen, da
alle Konsistorialmitglieder ihre Meinung dazu abgeben sollen [Konzept und Ausfertigung] - Wien, 15. Juli 1820.
Reg. Nr. 3 ad 539: Der Dekan der Philosophischen Fakultät, berichtet der Niederösterreichischen Regierung, warum das Konsistorium das Gesuch der Studenten abgelehnt habe. Die Professoren, die auf diese Weise geehrt würden, sollen nicht von den Studenten, sondern vom Konsistorium bestim mt werden. Anderenfalls würde das Verhältnis zwischen Lehrern und Schüler gestört und es käme zu einem Verfall der Disziplin, was auch zu einer Gefahr für den Staat werden könne. Bis auf Prof. Wikosch wären alle Mitglieder des Konsistoriums dieser Meinung. Außerdem wäre das Bild Prof. Steins das erste, das im Hörsaal dieses Kurses angebracht würde. Der Rekurs der Studenten sei nicht statthaft, da diese noch minderjährig seien. Weiters sollten solche Ehrungen freiwillig und nicht aufgrund einer Verfügung einer höheren Behörde erfolgen, da sie sonst den Charakter der Ehrung verlieren. Schließlich habe die Universität als Eigentümerin der Universitätsgebäude das Recht, über deren Verwendung frei zu verfügen. Das Konsistorium bittet, daß die Beschwerde abgewiesen und den Beschwerdeführern ein Verweis erteilt werde - 9. August 1820.
[anschließend]: Die Dekane der Theologischen und Medizinischen Fakultät und der Prokurator der Sächsischen Nation erklären sich einverstanden; der Dekan der Juridischen Fakultät ist mit dem Bericht nicht einverstanden, da diese Behandlung der Angelegenheit der Universität nur schaden würde und verweist darauf, daß das Bild des Prof. von Scherer von dessen Studenten angebracht wurde, ohne das Konsistorium um Erlaubnis zu bitten.
Der Rektor Debrois und der Dekan der Juridischen Fakultät erklären ihre Zustimmung zu dem Bericht und merken an, daß für die Genehmigung der Ehrung der Studiendirektor, für jene der Feierlichkeiten das Konsistorium zuständig sei.
Reg. Nr. 4 ad 539: Die Niederösterreichische Regierung erklärt in der Antwort an das Konsistorium, daß es Schülern nicht zustehe, die Verdienste von Lehrern zu beurteilen - Wien, 11. Oktober 1820.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Rekurs der Studenten an die Niederösterreichische Regierung und Regierungsdekret vom 29. Juni (Konsistorium soll über die Gründe der Ablehnung berichten) fehlen.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=23799
 

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