AT-UAW/CA 2.1.426 Geislerische Stiftung - Haftung für ausständiges Kapital, 1698.06.01-1718.10.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.426
Signatur Archivplan:CA 2.1.426
Titel:Geislerische Stiftung - Haftung für ausständiges Kapital
Entstehungszeitraum:01.06.1698 - 18.10.1718
Schachtelnummer:65
Frühere Signaturen:Lit. G, Reg. Nr. 11 ad 3
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:6 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Collegium Rationum ersucht den Rektor und das Konsistorium zu bewilligen, daß der ausständige Raitrest in der Höhe von 114 fl. 21 kr. (abzüglich der Taxen) der Geislerischen Stiftung gutgeschrieben und dem Superintendenten der Stiftung übergeben werden dürfe.
Weiters wird der Superintendent per Dekret beauftragt, die bisher nicht ausreichend abgesicherten Kapitalien vorrangig zu behandeln und versichern zu lassen, oder aber aufzukündigen und einzutreiben. Andernfalls solle er persönlich haften - Wien, 13. Dezember 1707. [collationierte Abschrift vom 18. Oktober 1718]

Das Collegium Rationum berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß der Raitbrief der Geislerischen Stiftung zur Ausfertigung an die Erben des früheren Superintendenten, Carl Festa, bereit liege.
Bisher wurden die Abrechnungen der Stiftungskapitalien immer korrekt ausgeführt und vom Nachfolger Festas, Jacob Ignaz Fockhy, bereits vor fünf Jahren, gleich nach Festas Tod, übernommen. Jetzt aber würden bei der Einbringung eines Kapitals in der Höhe von 2000 fl., das 1698 an den Apotheker Johann Ludwig Mezger und dessen Frau Anna Regina verliehen wurde, Probleme auftreten. Weil die Veranlagung des Kapitals jedoch noch von Festa durchgeführt wurde, sollen laut Fockhy die Festischen Erben dafür haften. Nun sollen der Rektor und das Konsistorium entscheiden, ob der Raitbrief einfach ausgehändigt oder aber im Falle der Uneinbringbarkeit des Kapitals der Regress gegen die Erben angemeldet werden soll - Wien, 17. April 1708.

Das Konsistorium entscheidet, daß im Raitbrief ein Vermerk angebracht werden müsse, wonach bei der Nichteinbringbarkeit des Kapitals und der Zinsen durch Anna Regina Mezger die Festischen Erben zu haften hätten - 17. April 1708.
Beilage: Abschrift der Obligation, in der Johann Ludwig Mezger und seine Frau Anna Regina den Erhalt eines Darlehens in der Höhe von 2000 fl. aus dem Geislerischen Stiftungskapital bestätigen und sich verpflichten, das Kapital innerhalb einer Frist von drei Jahren zurückzuzahlen. Zur Absicherung wird eine Hypothek auf der auf dem St. Petersfreithof gelegenen Apotheke Zum Weissen Storch errichtet - 1. Juni 1698.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

Deskriptoren

Einträge:  Hartl von Hartenberg, Franz Alexander < Härtl, Hertl, Jurist; Wien, Universität > (-25.04.1762) (Person\H)
  Focky, Jakob Ignaz von < Mediziner; Wien, Universität > (ca. 1671-19.05.1722) (Person\F)
  Festa, Karl < Mediziner; Wien, Universität > (-28.02.1702) (Person\F)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=25253
 

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