Identifikationsbereich |
Signatur: | AT-UAW/CA 3 |
Signatur Archivplan: | CA 3 |
Titel: | Fasz. III, Parteisachen A-Z |
Entstehungszeitraum: | 01.04.1459 - 11.04.1838 |
Schachtelnummer: | 114-164 |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte/Biogr. Angaben: | Die Rechtssprechung über die Universitätsangehörigen, also all jene Personen, die in der Hauptmatrikel immatrikuliert waren, oblag von der Gründung der Universität im Jahr 1365 bis zur Abschaffung der Akademischen Gerichtsbarkeit 1783 der Universität Wien. Sie wurde von Rektor und Konsistorium ausgeübt und erstreckte sich über die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit der Universitätsangemeinde, welche neben Studenten, Graduierten und Professoren auch Gewerbetreibende wie Universitätsbuchhändler oder Handwerker umfasste. Die Zuständigkeit der Universität war gegeben, sobald zumindest eine der Streitparteien der Universität angehörte. Die der akademischen Gerichtsbarkeit übergeordnete Berufungsinstanz wurde von der Niederösterreichische Landesregierung wahrgenommen, an welche sich die Streitparteien im Falle einer Appellation zu wenden hatten. Die Aufhebung der akademischen Gerichtsbarkeit trat am 1. November 1783 in Kraft. Adelige Angehörige der Universität wurden dem Nö. Landrecht zugewiesen, Nichtadelige dem Wiener Stadtmagistrat. Das Konsistorium wurde angehalten die offen Gerichtsverfahren bis Ende Oktober 1783 abzuschließen und die Akten aus offenen Gerichtsverfahren an das Nö. Landrecht bzw. den Wiener Stadtmagistrat abzugeben. |
Aktenbildner / Provenienz: | Rektor und Konsistorium der Universität Wien |
Archivierungsgeschichte: | Siehe die übergeordnete Stufe Universitätskonsistorium |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Akten zur akademischen Gerichtsbarkeit, welche in erster Linie die Zahlung von Verbindlichkeiten betreffen, aber auch Rechtsstreitigkeiten, denen Verträge, Verlassenschaftsabhandlungen oder Testamente zu Grunde liegen, seltener Diebstahl, Raufhändel und andere strafrechtliche Tatbestände. In diesem Bestand befinden sich auch Akten zu Adelsernennungen, von denen die niederen Gerichte durch die übergeordneten Instanzen zu verständigen waren. |
Umfang: | 60 Schachteln |
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Informationsbereich |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
Veröffentlichungen: | Kurt Mühlberger, Marija Wakounig, Vom Konsistorialarchiv zum Zentralarchiv der Universität Wien : die Neuorganisation und Erweiterung des Archivs der Universität Wien im 19. Jahrhundert unter der Einflußnahme Theodor von Sickels. In: Scrinium 35 (1986) 190-213.
Edition zur Aufhebung der Akademischen Gerichtsbarkeit bei Kink, Geschichte der kaiserlichen Universität zu Wien (Wien 1854) Bd. 2, 590-591.
Allgemeiner Beitrag zur akademischen Gerichtsbarkeit mit Literaturverzeichnis: Stefan Brüdermann, Akademische Gerichtsbarkeit. In: Ulrich Rasche, Quellen zur frühneuzeitlichen Universitätsgeschichte. Typen, Bestände, Forschungsperspektiven (= Wolfenbütteler Forschungen 128, Wiesbaden 2011) 209-224. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Keine Beschränkungen. |
Reproduktion: | Fotokopieren und Fotografieren nach Genehmigung durch die Archivleitung. |
Findhilfsmittel: | Handschriftlicher Nominal- und Sachindex zu den Konsistorialakten aus dem 19. Jahrhundert mit der Signatur R 57.1-3 |
Ordnung und Klassifikation: | Die Konsistorialakten "Parteisachen" wurden im Zuge der Ordnungsarbeiten von Universitätsarchivar Karl Schrauf zunächst alphabetisch nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens einer Partei, dann chronologisch geordnet. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Gerichtsbarkeit (Sache\G) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=2787 |
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