CA 4.0.582 Banknoten - Bestimmungen für die neuen Banknoten zu fünf und zehn Gulden, 1828.06.16-1828.06.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 4.0.582
Signatur Archivplan:CA 4.0.582
Titel:Banknoten - Bestimmungen für die neuen Banknoten zu fünf und zehn Gulden
Entstehungszeitraum:16.06.1828 - 18.06.1828
Schachtelnummer:171
Frühere Signaturen:Fasc. IV, Lit. B, Nr. 5 ad 124
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:7 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien die allerhöchste Entschließung vom 6. März 1828 mit, welche die Bestimmungen für die neuen Banknoten zu fünf und zehn Gulden festlegt. Anbei wird das entsprechende Zirkular versandt. Wien, 18.06.1828

Zirkular der Nö. Landesregierung über die Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen der bisherigen auf die neuen Banknoten inklusive der Abbildung und Beschreibung der Banknoten von fünf und zehn Gulden. Wien, 16.06.1828

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=387150
 

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