THK VD 2.824 Weisung zur Auszahlung von Gnadengaben an beteilte Waisen nur bis zur Ablegung ihrer letzten Lehrveranstaltungsprüfung, 1833.05.05 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.824
Signatur Archivplan:THK VD 2.824
Titel:Weisung zur Auszahlung von Gnadengaben an beteilte Waisen nur bis zur Ablegung ihrer letzten Lehrveranstaltungsprüfung
Entstehungszeitraum:05.05.1833
Schachtelnummer:5
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Landesregierung befiehlt, dass Gnadengaben an beteilte Waisen ausschließlich während der Dauer der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen ihres Studiums ausgezahlt werden, nach deren letzter abgelegter Prüfung aber einzustellen sind, sodass die Empfänger während ihrer Vorbereitungszeit auf die Rigorosen keine Gnadengabe mehr beziehen können.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=437116
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem