THK VD 2.1443 Mitteilung über die ausreichende Gültigkeit aller Zeugnisse der Jesuiten-Lehranstalt in Tarnopol zur Aufnahme an der Universität Wien, 1837.11.05 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.1443
Signatur Archivplan:THK VD 2.1443
Titel:Mitteilung über die ausreichende Gültigkeit aller Zeugnisse der Jesuiten-Lehranstalt in Tarnopol zur Aufnahme an der Universität Wien
Entstehungszeitraum:05.11.1837
Schachtelnummer:7
Frühere Signaturen:91
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Landesregierung teilt auf Nachfrage mit, dass Zeugnisse der Jesuiten-Lehranstalt in Tarnopol (Ternopil) zur Aufnahme an der Universität Wien genügen. Auch jene besonders in Frage gestellten Zeugnisse vom zweiten philosophischen Jahrgang, der an der dortigen Schule die Religionswissenschaft und die Lateinische Philologie nicht beinhaltet, sind zulässig. Grundlage hierfür ist die Entschließung vom 19. März 1806, nach der den Jesuiten die Gestaltung ihres Lehrplans nach der eigenen "ratio studiorum" erlaubt ist. Die Abhaltung einer Lehrveranstaltung zur Lateinischen Philologie entfällt dabei, wenn die Lehre in den philosophischen Studien generell auf Lateinisch erfolgt. Zudem gilt es zu beachten, dass Studierende an Jesuitenschulen grundsätzlich nur nach dem Abschluss einer Jahresprüfung Zeugnisse erhalten und nur die nach dem ersten Semester austretenden Studierenden eigens Klassifizierungen und Zeugnisse bekommen.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=452223
 

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