Angaben zur Identifikation |
Signatur: | THK VD 2.1443 |
Signatur Archivplan: | THK VD 2.1443 |
Titel: | Mitteilung über die ausreichende Gültigkeit aller Zeugnisse der Jesuiten-Lehranstalt in Tarnopol zur Aufnahme an der Universität Wien |
Entstehungszeitraum: | 05.11.1837 |
Schachtelnummer: | 7 |
Frühere Signaturen: | 91 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Landesregierung teilt auf Nachfrage mit, dass Zeugnisse der Jesuiten-Lehranstalt in Tarnopol (Ternopil) zur Aufnahme an der Universität Wien genügen. Auch jene besonders in Frage gestellten Zeugnisse vom zweiten philosophischen Jahrgang, der an der dortigen Schule die Religionswissenschaft und die Lateinische Philologie nicht beinhaltet, sind zulässig. Grundlage hierfür ist die Entschließung vom 19. März 1806, nach der den Jesuiten die Gestaltung ihres Lehrplans nach der eigenen "ratio studiorum" erlaubt ist. Die Abhaltung einer Lehrveranstaltung zur Lateinischen Philologie entfällt dabei, wenn die Lehre in den philosophischen Studien generell auf Lateinisch erfolgt. Zudem gilt es zu beachten, dass Studierende an Jesuitenschulen grundsätzlich nur nach dem Abschluss einer Jahresprüfung Zeugnisse erhalten und nur die nach dem ersten Semester austretenden Studierenden eigens Klassifizierungen und Zeugnisse bekommen. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=452223 |
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