THK VD 2.1617 Mitteilung über die Grundsätze für Anträge zur Verleihung von Dezennalzulagen für Gymnasiallehrer, Katecheten und Präfekte, 1839.12.09 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:THK VD 2.1617
Signatur Archivplan:THK VD 2.1617
Titel:Mitteilung über die Grundsätze für Anträge zur Verleihung von Dezennalzulagen für Gymnasiallehrer, Katecheten und Präfekte
Entstehungszeitraum:09.12.1839
Schachtelnummer:7
Frühere Signaturen:87/839
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Landesregierung erläutert zwecks Vermeidung von Irrtümern die Grundsätze für Anträge zur Verleihung von Dezennalzulagen an Gymnasiallehrer, Katecheten und Präfekte. So gibt es zwei Gruppen von Bezugberechtigten: Zum Einen Individuen, die durch Vorrückung eine höhere Gehaltsstufe erhalten, zum Anderen Personen, die nach der Versetzung an eine andere Lehranstalt nun ein Gehalt beziehen, das dem früheren samt Drittelzulage entweder gleichkommt oder die vereinten Bezüge übersteigt. Im Falle der Erlangung der Gehaltsstufe bekommt man die ganze Dezennalzulage. Bei der Versetzung in eine andere Gehaltsstufe, die zwar höher als die vorige systematisierte Besoldung, aber geringer als diese samt Dezennalzulage ist, bekommt man hingegen nur eine anteilsmäßige Zulage, sodass die zuvor eventuell bereits erreichte Auszahlung nicht wieder geschmälert wird.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=456301
 

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