AT-UAW/CA VA Verlassenschaftsabhandlungen, 1437-1787.01.16 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA VA
Signatur Archivplan:CA VA
Titel:Verlassenschaftsabhandlungen
Entstehungszeitraum:1437 - 16.01.1787
Frühere Signaturen:VA fasc. 1/1 ff.
Schachtelnummer:1-191

Angaben zum Umfang

Umfang:258 Archivschachteln
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Aktenbildner / Provenienz:Konsistorium der Universität Wien
Zeitraum Materialzusammenstellung:ab 18. Jh.
Verwaltungsgeschichte/Biogr. Angaben:Von ihrer Gründung 1365 bis zur Aufhebung der universitären Jurisdiktion 1783 besaß die Universität Wien das Recht, über ihre Angehörigen die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit auszuüben. Die universitäre Gerichtsbarkeit umfasste auch die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen, obwohl dies in den Universitäts-Stiftbriefen von 1365 und 1384 nicht ausdrücklich angeführt werden konnte, weil zu dieser Zeit noch die außergerichtliche Ergreifung von Nachlassbesitz die Regel war. Die Vornahme behördlicher Verlassenschaftsabhandlungen wurde erst mit Beginn des 16. Jahrhunderts in Österreich zunehmend gebräuchlich; aus dieser Zeit stammen auch die ersten Quellenüberlieferungen zu universitären Verlassenschaftsabhandlungen. Als Gerichtsinstanz fungierte das Universitätskonsistorium unter dem Vorsitz des Rektors. Die mit der Vornahme der Abhandlung anfallenden Gebühren (Abfahrtgeld, Diskretionstaxe) wurden zur Bezahlung des Universitäts-Syndikus (bzw. Universitäts-Notars) und des Pedellen verwendet. Zu den mit der Abhandlung verbundenen Aufgaben zählten die Vornahme der Nachlasssperre sowie die Erstellung eines Nachlassinventars durch den Universitäts-Notar, die Testamentseröffnung vor Rektor und Konsistorium der Universität Wien, und die Ermächtigung der Testamentsvollstrecker.

Verlassenschaftsabhandlungen wurden bei allen Verstorbenen durchgeführt, welche der universitären Jurisdiktion unterworfen waren. Dieser Personenkreis umfasste alle, welche in die Universitätsmatrikel eingetragen waren - mit oder ohne akademischen Grad - (sowie deren Familienangehörige und Bedienstete), und Akademiker, soweit sie am Studienbetrieb teilnahmen, oder als Ärzte bzw. Advokaten praktizierten, oder in einem der Universität zuzurechnenden Gebäude (Kollegien und Bursen) wohnhaft waren.

Die universitäre Jurisdiktion endete 1783, als durch ein Hofdekret die Gerichtsbarkeit des Oberst(hof)marschallischen Gerichts, der Diözesankonsistorien und des Universitätskonsistoriums aufgehoben wurde. Von da an war das Wiener Stadtgericht (Magistrat) für Verlassenschaftsabhandlungen aller nichtadeligen Universitätsangehörigen zuständig, das niederösterreichische Landrecht für die Abhandlungen nach Adeligen.
Archivierungsgeschichte:Nach der Abschaffung der universitären Gerichtsbarkeit 1783 verblieben die Akten der abgeschlossenen Verfahren im Besitz der Universität und wurden zum Bestandteil der sogenannten "Alten Registratur", der Rest wurde an die zuständigen Stellen - den Wiener Magistrat und das niederösterreichische Landrecht - abgetreten. Mit der Bestellung des Staatsarchivars Karl Schrauf zum nebenamtlichen Universitätsarchivar und der Schaffung des "Zentralarchivs" der Universität Wien 1875 wurden die Akten der "Alten Registratur" in das Archiv übernommen. Schraufs Vorschlag, die Verlassenschaftsakten dem Justizministerium abzutreten, fand keine Zustimmung. 1956 wurden dem Universitätsarchiv vom Archiv der Stadt Wien weitere 16 Faszikel mit Abhandlungen aus den Jahren 1754-1783 übergeben, deren Besitz mit dem Wechsel der Zuständigkeit 1783 von der Universität an den Magistrat übergegangen war. Die dem nö. Landrecht übergebenen Abhandlungsakten müssen als verschollen gelten.

Im Archiv wurde die in der Registratur vorgefundene Ordnung des Bestandes in 103 Faszikel beibehalten. Diese Ordnung des Aktenbestandes wurde vermutlich kurz vor oder nach Aufhebung der universitären Gerichtsbarkeit von der Universitätskanzlei durchgeführt und mit einem Findbuch (Repertorium), welches die Namen der Erblasser alphabetisch geordnet auflistet, zugänglich gemacht. Darin namentlich erfasst wurden jedoch nur jene Abhandlungen, die nicht älter als ca. hundert Jahre waren. Abhandlungen aus dem 16. und 17. Jahrhundert wurden, nach Anfangsbuchstaben zusammengefasst, in unmittelbar aufeinander folgenden Faszikeln abgelegt, jedoch im Repertorium nicht indiziert. So bilden etwa alte "Testamente, Inventaria und Abhandlungs-Acten von vorigen saeculis" mit den Anfangsbuchstaben A und B/P den Faszikel 49, die Anfangsbuchstaben C/K/Q Fasz. 50 usw. bis zu den Buchstaben U, W und Z in Fasz. 59. Erst unter dem Universitätsarchivar Franz Gall (1926-1982, im UAW 1953-1982) wurde auch für diese "Altakten"-Faszikel, soweit vorhanden, ein alphabetischer Index der Erblasser angefertigt, vermutlich 1956.
Übernahmequelle:Rektorat

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Aktenstücke zu Verlassenschaftsabhandlungen vor dem Konsistorium der Universität Wien: Testamente, Abschriften, Nachlassinventare, Quittungen, diverser Schriftverkehr.
Bewertung und Kassation:Evidenzwert: Der Bestand "Verlassenschaftsabhandlungen" dokumentiert die Tätigkeit der Universität Wien als Gerichtsinstanz vor 1783 auf exemplarische Weise.
Informationswert: Der Bestand enthält einzigartige biographische Quellen über Personen, und deren familiäres Umfeld, mit Bezug zur Wiener Universitätsgeschichte.
Rechtlicher Wert: Die Archivierung des Bestandes dient der Rechtssicherheit bei testamentarischen Stiftungen, die teilweise heute noch bestehen.
Intrinsischer Wert: Autographen (eh. Testamente) bekannter Gelehrter und Wissenschafter, Siegel, meist Unikate.

Im Archiv wurden keine Skartierungen vorgenommen; allfällige Verluste datieren aus vorarchivischer Zeit.
Ordnung und Klassifikation:103 Fazikel mit Sub-Nummern.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Keine Beschränkungen.
Reproduktion:Fotokopieren und Fotografieren nach Genehmigung durch die Archivleitung.
Sprache:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Überwiegend gut.
Findhilfsmittel:Von der Universitätskanzlei angelegt (18. Jh.): Repertorium über die Verlassenschaftsabhandlungen, dann Gerhabschafts- und Curatels-Rechnungs Absolutorien 1634-1782, UAW, Kod. R 51.

Vom Magistrat der Stadt Wien zu den Fällen, die 1783 abgetreten wurden: Consistorium Universitatis Abhandlungen 1754-1783, UAW, Kod. R 52

Vom Universitätsarchiv für die älteren Abhandlungen (16., 17. Jh.): Alphabetische Liste (maschinschriftlich, 1956?), mehrere Durchschläge, Inventar-Ordner im UAW.

Die dem nö. Landrecht übergebenen Abhandlungsakten sind offenbar verschollen, eine Liste findet sich unter UAW CA 1.0.267 (=Fasz. I Nr. 256) (siehe "Verweise").

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Testamenten-Bücher mit Abschriften der vor dem Konsistorium publizierten Testamente:

UAW Kod. R 32.1: Liber Testamentorum 1504-1551
UAW Kod. R 32.2: Testamenta Universitatis Viennensis 1690-1701
UAW Kod. R 32.3: Testament-Abschriften 1558-1571
Veröffentlichungen:Karl Schrauf, Aus der Testamenten-Sammlung des Wiener Universitäts-Archivs (= Separatabdruck aus der Festschrift anlässlich des 500jährigen Bestandes der Acta facultatis medicae Vindobonensis, Wien 1900)

Thomas Maisel, Testamente und Nachlassinventare Wiener Universitätsangehöriger in der Frühen Neuzeit. In: Frühneuzeit-Info 2 (1991)

Michael Hochedlinger, Archivarischer Vandalismus? Zur Überlieferungsgeschichte frühneuzeitlicher Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen in Österreich. In: Archivalische Zeitschrift 84 (2001)
 

Deskriptoren

Einträge:  Gerichtsbarkeit (Sache\G)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
R 32.1-3 Libri Testamentorum, 1504-1701 (Serie)

siehe auch:
AT-UAW/CA 1.0.267 Übergabe von Verlassenschafts-Akten der Universitätsregistratur an das Niederösterreichische Landrecht bzw. den Magistrat der Stadt Wien., 1783.11.21-1784.06.18 (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 1.0.251 Aufhebung der universitären Gerichtsbarkeit., 1783.08.04 (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 1.0.59 Jurisdiktion der Universität., 1626.06.13 (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 1.0.167 Jurisdiktion der Universität - Eximierung von landesfürstlichen oder "Particular" Beamten., 1753.01.08-1754.01.21 (Akt)

siehe auch:
AT-UAW/CA 1.0.181 Jurisdiktion der Universität - Eximierung bestimmter Personengruppen., 1753.12.19-1754.01.17 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=69285
 

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