Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.90 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.90 |
Titel: | Bestimmungen über die Bewerbung für Universitätsstipendien. |
Entstehungszeitraum: | 26.02.1755 - 10.04.1755 |
Schachtelnummer: | 40 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 89 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rektor und das Konsistorium geben bekannt, daß Stipendienbewerber ein Attestat ihrer Heimatgemeinde über ihre Bedürftigkeit vorlegen sollen. Weiters sollen sie die Immatrikulationsbestätigungen der Universität und der Fakultät vorlegen, dazu Angaben über Studienrichtung und Vorlesungen und um welches Stipendium sie sich bewerben. Außerdem sollen sie ihr Vaterland und den Geburtsort angeben. Wenn der jeweilige Stiftbrief nicht dagegen spricht, werden die Stipendien zweimal jährlich vergeben. Bewerbungen müssen deshalb bis zum 1. April bzw. September einlangen. Die Professoren sollen den Studienfortschritt und das Betragen der Bewerber beurteilen, die Vorsteher der Marianischen Kongregationen haben über die Erfüllung der religiösen Pflichten zu berichten. Bei Stiftungen für Mädchen soll ähnlich verfahren werden; die Bewerberinnnen sollen nachweisen können, daß sie bei Universitätsangehörigen im Dienst waren bzw. daß sie sich verheiraten wollen - 26. Februar 1755. Das Konsistorium bestätigt, daß der Direktor der theologischen Studien Ludwig Debiel am 28. November 1754 eine Tabelle mit den Bewerbern für die Universitätsstipendien vorgelegt hat, worin Angaben über Herkunft, Bedürftigkeit sowie über den Studienfortgang und das Betragen der Bewerbern und Angaben zu bereits genossenen Stipendien enthalten waren. Das Konsistorium hat danach die Stipendien vergeben [Konzept und Reinschrift vom 9. April; Konzept mit leicht geändertem Wortlaut vom 10. April] - 9./10. April 1755. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21975 |
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