AT-UAW/CA 1.1.315 Neubesetzung der Stelle des akademischen Sonntagspredigers nach dem Tod Georg Kugelmanns., 1835.05.18-1835.11.27 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.315
Signatur Archivplan:CA 1.1.315
Titel:Neubesetzung der Stelle des akademischen Sonntagspredigers nach dem Tod Georg Kugelmanns.
Entstehungszeitraum:18.05.1835 - 27.11.1835
Schachtelnummer:20
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 236
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:24 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Vizedirektor des k.k. Stadtkonvikts Joseph Walch berichtet dem Konsistorium, daß der akademische Prediger und Präfekt der Universitätskirche, Georg Kugelmann, am 17. Mai während einer Predigt einen Schlaganfall erlitten hat - Wien, 18. Mai 1835.
Der Vizedirektor Walch berichtet dem Konsistorium, daß der Religionslehrer des akademischen Gymnasiums, Joseph Tranz, für den erkrankten Kugelmann die Aufgaben des Spirituals des Konvikts übernimmt. Der Feiertagsprediger Franz Xavier Böhm übernimmt seine Beichtstunden und der Ordensprovinzial der Piaristen wurde bereits gebeten, einen geeigneten Sonntagsprediger zu ernennen. Der Priester Johann Lillich wird die Nachmittagsmessen an Sonn- und Feiertagen in der Universitätskirche halten - Wien, 22. Mai 1835.
Der Vizedirektor Walch berichtet dem Konsistorium, daß Georg Kugelmann am 26. Mai gestorben sei - Wien, 27. Mai 1835.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß der Präfekt der Universitätskirche, Georg Kugelmann, am 26. Mai gestorben sei. Der Vizedirektor des Konvikts habe bereits provisorische Verfügungen zur Weiterführung der Aufgaben Kugelmanns getroffen - Wien, 29. Mai 1835.
[direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Rektorat der Universitätskirche mit, daß man die Bestimmungen des Piaristenordens bezüglich des Amtes des Sonntagspredigers erwartet [beides Konzepte] - Wien, 29. Mai 1835.
Der Vizedirektor Joseph Walch berichtet dem Konsistorium, daß der Piaristenprovinzial den Vikar der Pfarre in der Josephstadt, Johann Fessel, zum Nachfolger Kugelmanns vorgeschlagen und diesen Vorschlag bereits der Niederösterreichischen Regierung vorgelegt haben - Wien, 5. Juni 1835.
Reg. Nr. 1 ad 236: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Piaristenprovinzial Joseph Kirchmayer den Priester Johann Fessel als Nachfolger für den verstorbenen Georg Kugelmann vorgeschlagen habe. Die Regierung hat keinen Einwand dagegen und wird die Studienhofkommission darüber informieren - Wien, 15. Juni 1835.
Reg. Nr. 2 ad 236: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Konviktsdirektion berichtet hat, daß der Spiritual des Konvikts in seiner Eigenschaft als Sonntagsprediger an der Universitätskirche einen jährlichen Gehaltszuschuß von 100 fl. CM und als Präfekt der Kirche 80 fl. WW aus der Kirchenkassa erhält. Das Konsistorium soll diese Zahlungen für Georg Kugelmann mit 31. Mai einstellen und sie dafür Johann Fessel ab 1. Juni auszahlen [Original und Abschrift] - Wien, 7. September 1835.
Reg. Nr. 3 ad 236: Protokoll der Konsistorialsitzung vom 8. Oktober 1835: Bei der Nachbesetzung des akademischen Predigers und Präfekten der Universitätskirche wurde das Konsistorium übergangen, indem der Vizedirektor und der Piaristenprovinzial die diesbezüglichen Anzeigen direkt an die Regierung übergaben. Das Rektorat der Universitätskirche bittet wegen dieses Fehlers um Nachsicht und ersucht, daß der Nachfolger Kugelmann, Johann Fessel, durch das Konsistorium bestätigt werde und daß ihm sein Gehalt als Prediger in der Höhe von 100 fl. und seine Remuneration als Kirchenpräfekt in der Höhe von 32 fl. angewiesen werde. Der Referent Joseph Hye faßt diesen Sachverhalt nochmals zusammen und berichtet zusätzlich, daß das ursprüngliche Gehalt des Predigers 500 fl. betrug. Dies wurde durch die Regierung im Ernennungsdekret des Markus Hans, der der Nachfolger Johann Baptist Webers als Prediger war, bestätigt. Bei der Ernennung Kugelmanns zum Kirchenpräfekten wurde verfügt, daß er in dieser Funktion nur mehr eine
Remuneration von 80 fl. erhalten solle. Hye schlägt vor, der Regierung zu berichten, daß das Konsistorium bei der Nachbesetzung übergangen wurde und daß der Kirchenrektor wegen dieses Fehlers bereits um Nachsicht gebeten hat. Deshalb sieht das Konsistorium keine Gründe, die Anweisung des Gehaltes für Joseph Fessel zu verweigern. Weiters sollen dem Johann Fessel Ernennungsdekrete für das Amt des Pre digers bzw. des Kirchenpräfekten ausgestellt werden und die Kirchenvorsteher angewiesen werden, ihm sein Gehalt auszubezahlen. Die Vorschläge Hyes werden mit leichten Änderungen angenommen.
Reg. Nr. 4 ad 236: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß es bei der Ernennung des akademischen Predigers und Präfekten der Universitätskirche übergangen wurde und daß der Rektor der Universitätskirche wegen dieses Irrtums bereits um Nachsicht gebeten hat. Das Konsistorium erklärt, daß es gegen die Bestellung des Joseph Fessel keine Einwände hat - Wien, 8. Oktober 1835.
[Rückseite]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Bericht vom 8. Oktober zur Kenntnis genommen wurde - Wien, 9. November 1835.
Beilage zum Konsistorialbericht: Der Rektor der Universitätskirche Leonhard Seitz bittet das Konsistorium um Nachsicht, daß es bei der Ernennung des neuen Predigers und Kirchenpräfekten Joseph Fessel übergangen wurde und bittet, daß diese Ernennung nachträglich bestätigt wird - Wien, 5. August 1835.
Protokoll der Konsistorialsitzung vom 27. November 1835: Vorlage des Regierungsdekrets vom 9. November. Der Referent Joseph Hye schlägt vor, die bereits in der Konsistorialsitzung vom 8. Oktober konzipierten Dekrete für Joseph Fessel ausfertigen zu lassen. Der Vorschlag wird angenommen.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:verwendet für:
AT-UAW/CA 1.4.106 Fessel, Johann, 1835.06.15-1835.12.07 (Akt)
 

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