AT-UAW/CA 1.2.261 Disziplinarmaßnahmen gegen Gymnasialschüler., 1798.03.17-1798.04.04 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.2.261
Signatur Archivplan:CA 1.2.261
Titel:Disziplinarmaßnahmen gegen Gymnasialschüler.
Entstehungszeitraum:17.03.1798 - 04.04.1798
Schachtelnummer:25
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 260
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:12 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Studienkonseß mit, daß in Disziplinarfragen die Schüler gleich zu behandeln sind, egal ob sie Stipendiaten, vom Unterrichtsgeld befreite oder zahlende Schüler sind. Stipendiaten und vom Unterrichtsgeld befreite Schüler sollen nach der 2. Ermahnung kein Geld mehr erhalten. Schüler, die gegen die Schuldisziplin verstoßen, sollen zunächst vor die Lehrerversammlung geladen werden; dann vor den Studienkonseß. Bei der zweiten Vorladung vor den Studienkonseß soll ihnen der Ausschluß von der Schule angedroht werden und Stipendiaten das Stipendium entzogen werden. Bei schweren Vergehen soll der Lehrer sofort der Regierung Bericht erstatten; der betreffende Schüler soll bis zum entgültigen Entscheidung des falles nicht die Schule besuchen dürfen. Ab der zweiten Mahnung muß der Professor die Eltern verständigen. Unruhige oder schwatzhafte Schüler sollen nur nach mehrmaliger Ermahnung durch den Lehrer angezeigt werden - Wien, 17. März 1798.
Der Studienkonseß schickt der Niederösterreichischen Regierung die Berichte der Professoren über die Schüler für den Monat Februar sowie die angeforderten Berichte der Professoren Alter und Rauecker über einige Schüler. Der ebenfalls angeforderte Bericht Professor Kaiserers ist im allgemeinen Bericht für Februar enthalten. Der Studienkonseß bittet bezüglich dieser Schüler um eine Entscheidung - Wien, 24. März 1798.
Der Studienkonseß erinnert die Lehrer der Gymnasien, daß sie ihre monatlichen Berichte über das Betragen der Schüler künftig in doppelter Ausführung abzugeben haben - Wien, 24. März 1798.
Konzept für das Dekret des Studienkonseß an die Lehrer der Gymnasien vom 31. März 1798 [vgl. CA 1. 2. 260].
[direkt anschließend]: Fragen, ob die monatliche Berichte der Lehrer durch die Verfügungen der Regierung nicht überflüssig seien. Außerdem ist unklar, wie der Studienkonseß für die Durchsetzung der Bestimmungen sorgen soll, da er keinen direkten Auftrag erhalten hat; schließlich gibt es einige Detailfragen - undatiert.
Der Studienkonseß berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die bisherigen Dekrete bezüglich der Disziplinargesetze für die Gymnasialschüler stets bekannt gemacht wurden. Der Befehl, die Professoren Alter und Rauecker sowie den Supplenten Kaiserer über einige Vorfälle befragen, wurde ebenfalls befolgt und die Berichte bereits an die Regierung geschickt. Das Regierungsdekret vom 17. März wurde ebenfalls bekannt gemacht; eine Änderung im Text wird gerechtfertigt, daß dadurch der Sinn nicht verändert wurde. Sollte die Regierung auf dem Originalwortlaut bestehen, wird diese Verfügung nachgetragen. Professor Spann wurden die Weisungen der Regierung bekanntgegeben. Den Professoren wurde der Auftrag erteilt, ihre Berichte künftig innerhalb von 3 Tagen abzugeben. Es wird nochmals angemerkt, daß der Studienkonseß ab der 2. Ermahnung eines Schülers in die Disziplinarverhandlungen involviert ist. Schließlich wird vorgeschlagen, daß bei Disziplinarverhandlungen an der Universität diese durch die Universität selbst untersucht werden. Die Regierung erhält dann einen Bericht darüber. Professor Alter habe neulich einen Bericht über das Fehlverhalten einiger Schüler unter Umgehung des Studienkonseß direkt an die Regierung geschickt, obwohl der Fall nicht schwerwiegend genug war [Konzept] - Wien, 4. April 1798.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Regierungsdekret vom 17. 3.: vgl. CA 1. 2. 260 - Studienkonseß an Gymnasien vom 31. 3. 1798 - inhaltlich gleich, aber etwas anderer Wortlaut.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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