AT-UAW/CA 2.0.465 Bericht über die Modalitäten der Verwaltung von Stipendienstiftungen., 1812.02.08 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.465
Signatur Archivplan:CA 2.0.465
Titel:Bericht über die Modalitäten der Verwaltung von Stipendienstiftungen.
Entstehungszeitraum:08.02.1812
Schachtelnummer:47
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 457
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung über die Verwaltung der Stipendienstiftungen. Die Fonds der Stipendienstiftungen sind bei öffentlichen Fonds veranlagte Kapitalien zu 3.5, 4 und 5 %. Die Originalobligationen werden im Universitätsarchiv verwahrt und in einem vom Universitätskanzlisten geführten Depositenbuch verzeichnet. Die Goldbergstiftung und die Knafflische Stiftung besitzen zusätzlich noch ein Stifthaus. Die Ferdinandäische Stiftung bezieht zusätzlich jährlich 600 fl. aus einem Kapital von 10 000 fl., das beim Wiener Ungeld liegt. Die Pacherische Stiftung erhält zusätzliches Kapital aus einem Satzbrief zu 4 %, der auf dem Haus zum Roten Rössel in der Leopoldstadt liegt. Die Rosenburse bezieht Geld aus der Nutzung eines Grundbuches und einer Zehentpacht. Die Stiftungen werden von vom Konsistorium bestimmten Superintendenten verwaltet. Der Superintendent legt dem Konsistorium pro Semester die Vorschläge für die Besetzung der freien Stipendien vor; das Konsistorium prüft die Vorschläge und legt sie der Regierung zur Bestätigung vor. Die Stipendienbeträge werden vom Universitätssyndicus jeweils im Juni und Dezember angewiesen, da zu dieser Zeit auch die Zinsen der Obligationen fällig werden. Die Superintendenten müssen jährlich Rechnung legen; diese werden vom 1. Offizial der Universitätskanzlei geprüft und dann den Dekanen übergeben, die dem Konsistorium einen Schlußbericht vorlegen. Danach werden die Absolutorien ausgestellt. Falls ein entsprechender Kassarest vorhanden ist, werden die Superintendenten angewiesen, diesen zu veranlagen. Die Superintendenten erhalten Vollmachten zur Behebung der Zinsen [Konzept] - Wien, 8. Februar 1812.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23551
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem