AT-UAW/Ladula XXXIX.31 Neue Richtlinien für die Einhebung von Gebühren bei der Verwaltung von Verlassenschaften, 1742.11.23 (Dokument (Einzelstück))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/Ladula XXXIX.31
Signatur Archivplan:Ladula XXXIX.31
Titel:Neue Richtlinien für die Einhebung von Gebühren bei der Verwaltung von Verlassenschaften
Entstehungszeitraum:23.11.1742
Sprache:Deutsch
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Der Rektor und das Konsistorium der Universität Wien geben mit diesem Edikt die neuen Richtlinien für die Gebühren bei Todesfällen bekannt. Sollte das hinterlassene Vermögen einen Wert zwischen 20.000 und 50.000 Gulden darstellen, so ist eine Gebühr von 12 Dukaten einzuheben. Sollte das hinterlassene Vermögen aber nur zwischen 6.000 und 20.000 Gulden betragen, so ist eine Gebühr von 6 Dukaten einzuheben.
Unterschrift:Sebastian Sollar, Rektor; Joseph Gregor Gewey, Dekan der Juristischen Fakultät; Simon Edler v Stock, Dekan der Theologischen Fakultät; Joseph Adam v Gerstorff, Dekan der Medizinischen Fakultät; Pater Hieronimus Forchond, Dekan der Philosophischen Fakultät
Vermerke:Dorsualvermerk: "Edict, die zu todenfabels gebührn und inventurs täxen betr[effend]. De dato 23. novembris 1742."
Format H x B (cm):33 x 22
Material:Papier

Angaben zur Benutzung

Vorhanden:Ja
Mikrofilm Nr.:12
Findhilfsmittel:Repertorium 36.8, fol. 409v.
 

Dateien

Dateien:
  • Ladula_XXXIX_031.pdf
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=215376
 

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