AT-UAW/CA 1.1.64 Rechnungen der Universitätskirche vom Jahr 1826., 1826.12.31-1828.04.17 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.64
Signatur Archivplan:CA 1.1.64
Titel:Rechnungen der Universitätskirche vom Jahr 1826.
Entstehungszeitraum:31.12.1826 - 17.04.1828
Schachtelnummer:15
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 65 ad 1
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:23 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rechnung des Kirchenpräfekten Kugelmann über die Einnahmen und Ausgaben der Universitätskirche im Jahr 1826 - Wien, 31. Dezember 1826.
Beilage: Verzeichnis der Summen, die der Kirchenpräfekt Kugelmann im Jahr 1826 erhalten hat - undatiert; nach 27. Oktober 1826.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche, Leonhard Seitz und Vinzenz August Wagner überreichen dem Konsistorium die Kirchenrechnungen für 1826 - 15. Jänner 1827.
Beilage: Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Universitätskirche im Jahr 1826 - undatiert; 15. Jänner 1827.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Kirchenrechnungen für 1826 und bittet um den Ausgleich des Defizits sowie um einen neuen Vorschuß für das laufende Jahr - Wien, 6. Februar 1827.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß nach der Prüfung der Kirchenrechnung von 1826 den Kirchenvorstehern die Summe von 357 fl. 37 kr. zum Ausgleich des Defizits sowie der Vorschuß von 300 fl. für das laufende Jahr angewiesen wird. Außerdem sollen die Kirchenvorsteher binnen sechs Wochen zu den bemängelten Punkten Stellung nehmen - Wien, 26. März 1827.
Beilage: Die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung teilt dem Konsistorium die Mängel in der Kirchenrechnung von 1826 mit: 1. Die Regierungsverordnung vom 2. November 1826 bezüglich der Ausweisung der Kirchenkapitalien wurde nicht befolgt; 2. Über den Nominalwert einer Hofkammerobligation gibt es in den Rechnungen von 1825 bzw. 1826 verschiedene Angaben; 3. Nachträgliche Spezifizierung eines eingenommenen Betrages von 78 fl. 12 kr. WW; 4. Bei den Besoldungen für die Operarien Kovaczoczy und Follberger wurden um je 7 1/2 kr. zu viel ausbezahlt; 5. Die Stempelgebühren für die Behebung der Zinsen der Hofkammerobligation Nr. 25126 sollen der Kirchenkassa rückerstattet werden, da der behobene Betrag nur 2 fl. ausmachte; die offenen Rechnungen bei dem Wachshändler Weninger und der Holzhändlerswitwe Angerer sollen bezahlt werden und die Quittungen mit den Unterschriften der Empfänger nachgereicht werden. Die Kirchenvorsteher sollen sich binnen sechs Wochen zu den bemängelten Punkten äußern [Abschrift] - Wien, 18. März 1827.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche, Leonhard Seitz und Vinzenz August Wagner, überreichen dem Konsistorium die Erläuterungen zur Kirchenrechnung von 1826 - Wien, 25. April 1827.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Erläuterungen der Vorsteher der Universitätskirche und bittet um Übersendung des Regierungsdekrets vom 2. November 1826, da dieses der Universität noch nicht zugeschickt wurde - Wien, 29. April 1827.
Die Vorsteher der Universitätskirche berichten dem Konsistorium über die von der Provinzialstaatsbuchhaltung beanstandeten Punkte. Die Regierungsweisung bezüglich der Erstellung der Kirchenkapitalien wurden ihnen nicht bekannt gemacht. Der unterschiedliche Nominalwert der Hofkammerobligationen ergibt sich daraus, daß zwei Obligationen - eine im Wert von 1000 fl., eine im Wert von 100 fl. - dasselbe Datum haben und zunächst als eine Obligation im Wert von 1100 fl. angegeben wurde. Die Bestätigungen über die Einnahme von 78 fl. 12 kr., über 2x 7 1/2 kr., die die Operarien Kovoczoczy und Follberger rückerstattet haben sowie die Quittungen des Wachshändlers Weninger und der Holzhändlerswitwe Angerer liegen bei. Die Stempelgebühr wurde ebenfalls rückerstattet [Abschrift] - Wien, 25. April 1827.
Die Niederösterreichische Regierung teilt den Vorstehern der Universitätskirche mit, daß
die Regierungsverordnung vom 2. November 1826 an das erzbischöfliche Konsistorium erlassen wurde, welches sie allen Kirchenvorstehern mitteilen sollte. Deshalb sollen sich die Vorsteher wegen des Textes der Verordnung an das erzbischöfliche Konsistorium wenden. Die bemängelten Punkte wurden ausreichend erläutert; nur bei der Quittung der Katharina Angerer fehlt immer noch die Unterschrift. Denoch wird die Provinzialstaatsbuchhaltung so bald als möglich das Buchhaltungsattestat ausstellen - Wien, 18. Juni 1827.
Beilage: Beanstandungen der Kirchenrechnung von 1826 (s.o.) - Wien, 18. März 1827.
Beilage zu Beanstandungen: Regierungsdekret vom 2. November 1826: Die Kirchenvorsteher sollen bei ihren jährlichen Rechnungen die Eigenkapitalien und Stiftungskapitalien getrennt angeben. Obligationen sollen mit Angabe des Betrags, der Nummer, des Datums, des Fonds, des Namens des Besitzers sowie der Angabe, ob es sich um eine Ärarial - oder Domestikalobligation handelt, vermerkt werden. Bei Obligationen, die von Privatpersonen ausgestellt sind, soll zusätzlich die Sicherung des Kapitals vermerkt werden [Druck; Sammlung verschiedener Dekrete zur Bekanntmachung an die Seelsorger der Erzdiözese Wien].
Die Niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung stellt dem Rektor und Superintendenten der Universitätskirche, Leonhard Seitz und Vinzenz August Wagner, für die Kirchenrechnung von 1826 das Buchhaltungsattestat aus - Wien, 17. April 1828.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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