Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 3.2139 |
Signatur Archivplan: | CA 3.2139 |
Titel: | Maria Anna Maurerin contra Friedrich Ignaz Maurer wegen der Vormundschaft ihrer unmündigen Kinder |
Entstehungszeitraum: | 03.10.1749 - 17.01.1750 |
Schachtelnummer: | 142 |
Frühere Signaturen: | Fasc. III, Lit. M, Nr. 171 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 11 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Witwe Maria Anna Maurerin, geb. von Löwen teilt der Nö. Landesregierung mit, dass sie nach dem Tod ihres Ehemanns Johann Anton Maurer den gemeinen Steuerobereinnehmer der Stadt Wien, Matthias Jacob, als Vormund ihrer 6 Kinder vorgeschlagen habe, nun aber ihr Schwager Friedrich Ignaz Maurer, Stadt- und Landgerichtsbeisitzer sich die Vormundschaft "angemasset" habe, was ihm laut Dekret von Rektor und Konsistorium der Universität Wien auch zugestanden wurde. Nach abgeschlagener Appellation bittet sie nun um den Rekurs, da ihr Schwager und dessen Geschwister sich mit ihr in einem Rechtsstreit wegen dem Erbteil ihres Mannes "besonders respectu dern vorhandtenen häußern" befinden, welcher ihm sein Vater vererbt hatte und welcher nun unter ihren Kindern aufgeteilt werden soll. 03.10.1749
[Appellationsbericht:] Rektor und Konsistorium der Universität Wien berichten der Nö. Landesregierung, dass der Supplikantin die Appellation verweigert wurde, da "die vergehabung deren puppillen keine partheysach ist, sondern von dem officio abhanget", zudem sei die Vormundschaft laut Gerhabschaftsordnung "denen nächsten befeundten" zuzuweisen und es handle sich im Falle von Friedrich Ignaz Maurer auch noch um einen Blutsverwandten in der Position eines Stadt- und Landgerichtsassessors. Die Verlassenschaft von dessen Vater sei schon seit Jahren abgehandelt worden. 04.11.1749
[Urteil in zweiter Instanz:] Die Nö. Landesregierung bestätigt vor Maria Anna Maurerin, Ignaz Maurer und dem Universitätssyndikus und -notar Josef Gregor Gewey das Urteil in erster Instanz. Wien, 24.10.1749
Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft allerhöchster Entschliessung eine Kommission betreffend die Vormundschaft der unmündigen Kinder von Johann Anton Maurer angeordnet wurde, die Kommission die angesuchte Revision allerdings abgelehnt habe "wobey es auch allerdings gäntzlichen gelassen worden". Wien, 17.01.1750 |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Zur Verlassenschaft Johann Anton Maurer s. CA VA Fasz. 82 Nr. 9; zu einem weiteren Rechtsstreit um die Verlassenschaft s. CA 6.2.682. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: AT-UAW/CA VA Fasz. 82 Nr. 9 Maurer, Johann Anton, 1749.08.26-1781.02.21 (Akt)
siehe auch: AT-UAW/CA 6.2.682 Maria Sophia Höferin contra Johann Mathias Jakob als Gerhab der Kinder des Johann Anton Maurer wegen der Rückstellung einer durch Zession an Marx Moses Schlesinger gekommenen Obligation, 1750.04.17 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=281921 |
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