Angaben zur Identifikation |
Signatur: | CA 3.2165 |
Signatur Archivplan: | CA 3.2165 |
Titel: | Aberkennung des ius detractionis für mehrere Verlassenschaften von Universitätsangehörigen |
Entstehungszeitraum: | 23.08.1738 - 29.11.1742 |
Schachtelnummer: | 143 |
Frühere Signaturen: | Fasc. III, Lit. M, Nr. 197 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 42 fol |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | Wien |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Erben von Johann Friedrich Maderer bitten die Nö. Landesregierung um Verschiebung einer Tagsatzung vom 30. August auf den 27. August. 23.08.1738
Die Nö. Landesregierung entscheidet, dass die Universalerben der Verlassenschaft Johann Friedrich Mäderer, Edler von Ehrenreichskron, das Abfahrtsgeld nicht zu entrichten haben und auch in Zukunft das Abfahrtsgeld nicht mehr von der Universität Wien eingehoben werden darf. Wien, 27.08.1738
Superintendent Dr.iur. Johann Wasgottwilll Hüttner berichtet über die Finanzgebahrung der Universität Wien, welche kaum Eigenmittel besitzt. s.d.
Rektor und Konsistorium der Universität Wien rekurrieren bei Kaiserin [Maria Theresia] wegen der Aberkennung des Abfahrtsgeldes seitens der Nö. Landesregierung, obwohl das Recht auf Einhebung des Abfahrtsgeldes der Universität bereits im Jahr 1626 zuerkannt wurde. 2 Exemplare [16.06.1739], 22.02.1742, Entwurf
[Beilage:] Bericht von über das Recht auf Einhebung des Abfahrtsgelds: [Rektor und Konsistorium der Universität Wien] bringen vor, das auch anderen Universitäten das Recht auf Einhebung des Abfahrtsgeldes zugestanden wird und die Universität Wien dieses Recht seit mehr als 100 Jahren inne habe. Die Nö. Landesregierung habe dieses Recht angefochten, obwohl das Geld der Universität gehöre. Zudem wird das Abfahrtsgeld nur einbehalten, wenn das Vermögen außer Landes gebracht wird. Die Universität sieht sich finanziell außerstande, die Abfahrtsgelder zu restituieren, da diese kein Geld für außerordentliche Zahlungen besitzt, zumal die "reparationen des universitäthaußes und der juristenschul" abzubezahlen sind. s.d., Entwurf
Die Nö. Landesregierung entscheidet, dass das Abfahrtsgeld der Verlassenschaft Weygant von der Universität Wien an den Nö. Kammerprokurator Dr.iur Anton Bertrand Mayer übergeben werden soll. Wien, 26.01.1742, beglaubigte Abschrift
Rektor und Konsistorium der Universität Wien bitten Kaiserin [Maria Theresia] erneut um Zuerkennung des ius detractionis, da die Nö. Landesregierung das Abfahrtsgeld für die Verlassenschaft des Dr.med. [Philipp Jakob] Weygant für sich beansprucht. 22.02.1742, Entwurf [Beilage:] Übergabeprotokoll des Schreibens an die Geheime Hofkanzlei durch Pedell Johann Leopold Schgumbser. 22.02.1742
Rektor und Konsistorium der Universität Wien bitten Kaiserin [Maria Theresia] erneut um Zuerkennung des Abfahrtsgeldes für die Verlassenschaft Johann Franz Faber, nachdem die Nö. Landesregierung die Depositierung des Abfahrtsgeldes bei derselben Behörde anbefohlen hatte. 29.11.1742, Entwurf |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Deskriptoren |
Einträge: | Weigand, Philipp Jakob < Weygant, Mediziner, Wien, Universität > (-02.05.1741) (Person\W) |
| Ehrenreichskron, Johann Friedrich Mäderer Reichsritter von < Jurist; Wien, Universität > (ca. 1677-12./15.02.1737) (Person\E) |
| Faber, Johann Franz < Mediziner; Wien, Universität > (-13.12.1740) (Person\F) |
| Hüttner, Johann Wasgottwill < Johann Quodvultdeus, Gottwill, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1700-09.04.1787) (Person\H) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=282763 |
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