CA 3.2670 Arrest von Hilarius Qualiza, 1646.04.16-1656.02.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2670
Signatur Archivplan:CA 3.2670
Titel:Arrest von Hilarius Qualiza
Entstehungszeitraum:16.04.1646 - 18.02.1656
Schachtelnummer:150
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit Q, Nr. 1
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:18 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Hofmarschallamt befiehlt der Nö. Landesregierung, den Hauseigentümer und öffentlichen Notar und Gerichtsadvokat Hilarius Qualiza wegen Verbalinjurien in Band und Eisen zu legen, bis Kaiser [Ferdinand III.] ein Urteil über ihn gefällt habe. Qualiza habe sich als Eigentümer des Hauses "Zum finsteren Stern" gegen die Einquartierung des Hofmarschallprofosen widersetzt. Die Übersiedelung des Profosen war durch die Renovierung eines Hauses "Am Khienmarkt" beim "Siebenstern" nötig und durch das Obersthofmarschallamt bewilligt worden. 16.04.1646, Ausfertigung und Abschrift

Die Nö. Landesregierung befiehlt Rektor und Konsistorium der Universität Wien den Arrest des Notars Hilarius Qualiza und übermittelt das obige Schreiben des Hofmarschallamts. Wien, 17.04.1646

Hilarius Qualiza teilt Rektor und Konsistorium mit, dass der Bericht des Obersthofmarschallfuriers nicht der Wahrheit entspreche, da er sich zwar widersetzt, aber nichts Unrechtes getan habe. Die Verbarrikadierung seiner Türe sei bereits zuvor notwendig geworden, da sie keinen Schutz mehr bat. Er widerspreche der Angabe des Furiers mit Steinen nach diesem geworfen zu haben. Er besitze außerdem keine Pistolen und sein "altes verrostes und gantz ungeladenes Röhrlein" habe er nur in Notwehr zur Hilfe genommen. 27.04.1646

Rektor und Konsistorium übermitteln der Nö. Landesregierung die schriftliche Aussage von Hilarius Qualiza und berichten, dass sich dieser nach wie vor im Arrest befindet. 02.05.1646

Hilarius Qualiza bittet Rektor und Konsistorium um die Entlassung aus dem Arrest. 11.05.1646

Hilarius Qualiza bittet die Nö. Landesregierung um ein Salva conductus um sich selbst vor Gericht zu vertreten und seine Unschuld beweisen zu können. 18.05.1646

Rektor und Konsistorium der Universität Wien geben bekannt, dass Hilarius Qualiza aus dem Arrest entlassen wurde, da er sich bereits vier Wochen lang beim Universitätspedellen in Arrest befinde und der Demonstration der Staatsgewalt genüge getan wurde. 08.06.1646
Der [offensichtlich wegen eines anderen Vergehens] inhaftierte Hilarius Qualiza bittet Rektor und Konsistorium der Universität Wien, dem Universitätsnotar bzw dem -pedell aufzutragen, sein Haus zu versperren, da Graf N., der bis zu diesem Zeitpunkt auf das Haus Acht gegeben und darin gewohnt hatte, nun ins Welschland abreise. 18.01.1651
Universitätssyndikus und -notar Dr.iur. Johann Friedrich Mezger berichtet Rektor und Konsistorium, dass die von Hilarius Qualiza gewünschten Aktenstücke aus der Gerichtsverhandlung Qualiza gegen den Gerichtsadvokaten Johann Lesser sich nicht in der Kanzlei befinden und somit bereits von Qualiza ausgehoben wurden. 18.02.1656

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=311516
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem