CA 3.2966 Magnus Schmutz contra Christoph Tietmanninger wegen einer nicht nachweisbaren Bürgschaftsverpflichtung, 1676.03.10-1677.03.24 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.2966
Signatur Archivplan:CA 3.2966
Titel:Magnus Schmutz contra Christoph Tietmanninger wegen einer nicht nachweisbaren Bürgschaftsverpflichtung
Entstehungszeitraum:10.03.1676 - 24.03.1677
Schachtelnummer:153
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit S, Nr. 128
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:8 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rektor und Konsistorium der Universität Wien befehlen dem Stadtgerichtsbeisitzer Magnus Schmutz innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen einen Beweis für eine Gegenbürgschaft von Hof- und Gerichtsadvokat Christoph Tietmanninger vorzulegen. Magnus Schmutz hatte gemeinsam mit seiner Frau eine Bürgschaft für die Bezahlung von 431 fl.
übernommen, welche Maximilian Friedrich Freiherr von Moshaimb für bereits geliefertes Tuch des Tuchhändlers Matthias Gradinger (Grätinger, Grättinger) schuldig geblieben war. Demnach war es laut Angaben des Bürgen zu einer weiteren Bürgschaft, nämlich des Beklagten gekommen, die bisher nicht nachgewiesen werden konnte.Wien, 10.03.1676

Rektor und Konsistorium der Universität Wien geben der Nö. Landesregierung bekannt, dass der Beklagte Christoph Tietmanninger die Appellation angemeldet habe und übersenden ein diesbezügliches Gutachten mit den Motiven [liegt bei]. Wien, 24.03.1677

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Dietmanninger, Christoph (-1680) (Person\D)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=352433
 

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