AT-UAW/Ladula I Rosenburse (Fundatio Bursae Rosae), 1363.09.25-1869.02.09 (Serie)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Signatur:AT-UAW/Ladula I
Signatur Archivplan:Ladula I
Titel:Rosenburse (Fundatio Bursae Rosae)
Entstehungszeitraum:25.09.1363 - 09.02.1869

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte/Biogr. Angaben:Die "Burse zur Roten Rose" (Bursa ad Rubeam Rosam), die später verkürzt als „Rosenburse“ (Bursa Rosae) bezeichnet wurde, entstand in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts als privatwirtschaftlich geführte Burse im Haus des Fleischhauers und Ratsherren Paul Wagendrüssel (gest. um 1420/21) in der heutigen Postgasse. 1423 wurde sie anlässlich einer Visitation als "Burse im Wagendrüssel-Haus" (bursa Mag. Bonifacii de domo Wagendrüssel) bezeichnet.
Im selben Jahr erwarben die Testamentsvollstrecker des 1419 verstorbenen Mediziners Ulrich Grünwalder das Haus, um darin nach dem Willen des Erblassers eine Studentenstiftung einzurichten. Diese ursprünglich für vier Studenten gedachte Stiftung wurde 1432 durch Dotationen des österreichischen Münzmeisters Niklas Untermhimmel (gest. 1446) und des Mag. Peter Etter (gest. 1432/38) auf acht Stiftplätze aufgestockt. Eine nochmalige Stiftung Untermhimmels aus dem Jahr 1443 sowie ein Legat des Pfarrers von Hütteldorf, Niklas Leutgeb von Korneuburg (gest. 1433), ermöglichte die Versorgung von nunmehr zwölf Studenten.
Neben der ursprünglichen Benennung der Burse nach dem Hausbesitzer Wagendrüssel findet sich fallweise auch die Bezeichnung „Burse unterm Himmel“ (Bursa sub celo), die auf Niklas Untermhimmel zurückgeht. Letztendlich setzte sich der Name „Rosenburse“ durch, der erstmals in den 1432 verfassten Statuten der Stiftung auftaucht.
Der Verfasser der Statuten war der bekannte Theologe Thomas Ebendorfer von Haselbach (1388 - 1464), der einer der Testamentsvollstrecker Grünwalders war. Nach der Aufstockung der Grünwalder-Stiftung durch Niklas Untermhimmel beschlossen die Testamentsvollstrecker offenbar die Abfassung einer Hausordnung. Diese ältesten überlieferten Statuten einer Wiener Burse regeln die Aufnahme in die Burse und den dabei zu leistenden Eid, die Pflichten des Hausvorstehers (Provisors), den durch Studium, gemeinsame Mahlzeiten und Gottesdienste geregelten Tagesablauf sowie das allgemeine Verhalten der Stipendiaten.
Die später entstandenen Statuten der Lilienburse (1465), der Heidenburse (1484), der Ramungschen Stiftung (1493) und der Lammburse (1511) orientierten sich im Aufbau und Stil an den Statuten der Rosenburse und wurden lediglich in einzelnen Details an die Intentionen der jeweiligen Stifter angepasst.

Im Laufe des 16. und 16. Jahrhunderts erhielt die Rosenburse durch verschiedene Stifter weitere Dotationen, aufgrund derer die Zahl der Stiftplätze auf insgesamt 17 erhöht werden konnte. Diese waren für Studenten aus den österreichischen Ländern (Nieder- und Oberösterreich) bestimmt. Für einige Teilstiftungen gab es genauere Bestimmungen bezüglich der Herkunft der Stipendiaten aus einem bestimmten Ort oder Pfarre. Neben den Stipendienstiftungen verwaltete die Burse zusätzlich mehrere Messstiftungen.
Das Vermögen der Burse bestand neben dem Haus v. a. in Grundbesitz und Renten in Wien und Niederösterreich. Diese Güter wurden meist nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet.
Das Bursengebäude war großzügig ausgestattet. Nach einem Bericht aus dem Jahr 1565 standen darin dem Provisor eine Stube (beheizter Raum), eine Kammer und eine eigene Küche zur Verfügung, während die Stipendiaten über fünf Stuben, 15 Kammern, eine Küche sowie einen Keller verfügten. Weitere drei Kammern waren an Bürger vermietet, schließlich gab es noch zwei Ställe für je vier Pferde. Für ihre Studien konnten die Stipendiaten auf die hauseigene Bibliothek zurückgreifen.
Die Administration dieses Kapitals wurde von vier Superintendenten besorgt, die auch über die Aufnahme neuer Stipendiaten
entschieden. Zwei der Superintendenten waren Mitglieder des Herzogskollegs bzw. der Universität, während die anderen beiden aus der Wiener Bürgerschaft stammten. Für die Einhaltung der Hausordnung sorgte ein von den Superintendenten aus dem Kreis der Stipendiaten ernannter Provisor.
Aufgrund der Bestimmungen der Sanctio pragmatica von 1622/23 wurde das Bursenhaus – wie andere Universitätsgebäude – an den Jesuitenorden übergeben. 1651 wurde es abgebrochen und an seiner Stelle das Konvikt St. Barbara errichtet.
Fünf der damals 17 Stipendien wurden nach 1623 in Form von Stiftplätzen in das Jesuitenseminar St. Ignatius und Pankratius transferiert, während die übrigen als Geldstipendien ausbezahlt wurden. Nach der Aufhebung des Jesuitenordens wurden sämtliche Stipendien als Geldstipendien weitergeführt; diese bestanden bis zur endgültigen Auflösung der Stiftung 1938.
Literatur:
Karl Schrauf, Zur Geschichte der Studentenhäuser an der Wiener Universität während des ersten Jahrhunderts ihres Bestehens. In: Mitteilungen der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte V, H. 3 (1895), S. 1-81, v. a. S. 9-13, 36-74.
Richard Perger, Universitätsgebäude und Bursen vor 1623. In: Günther Hamann/Kurt Mühlberger/Franz Skacel (Hrsg.), Das Alte Universitätsviertel in Wien, 1385-1985 (= Schriftenreihe des Universitätsarchivs 2). Wien 1985. S. 75-102.
Kurt Mühlberger, Wiener Studentenbursen und Kodreien im Wandel vom 15. zum 16. Jahrhundert. In: Kurt Mühlberger/Thomas Maisel (Hrsg.), Aspekte der Bildungs- und Universitätsgeschichte. 16. bis 19. Jahrhundert (= Schriftenreihe des Universitätsarchivs Universität Wien 7). Wien 1993. S. 129-190.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Urkunden und Akten der Fundatio Bursae Rosae (Rosenburs-Stiftung), Fasz. A-H, Nr. 1-216 (tatsächlich vorhanden: 175 Einheiten).
Umfang:6 Schachteln

Angaben zur Benutzung

Mikrofilm Nr.:3
Findhilfsmittel:Cod. R 36.8 Repertorium des k. k. Univ.-Archivs von Anton Hye, 1836, fol. 1-17.
 

Deskriptoren

Einträge:  Wien / Universität / Rosenburse (Organisation\W)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=4194
 

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