J Alt 6.1311 Strafen für die Verwendung bzw. Herstellung von aufgeleimten Stempeln, 1772.10.07 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1311
Signatur Archivplan:J Alt 6.1311
Titel:Strafen für die Verwendung bzw. Herstellung von aufgeleimten Stempeln
Entstehungszeitraum:07.10.1772
Schachtelnummer:27
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 1650
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Konsistorialdekret vom 07.10.1772 an den Direktor, Dekan und die Juridische Fakultät betreffend das Hofdekret vom 19.09., dass die wissentliche Verwendung eines aufgeleimten Stempels [Herstellung eines Stempels mithilfe eines echten Stempelbildes sowie mit Leim und Papier] mit der zwanzigfachen Stempelstrafe belegt wird, während die Anfertigung eines solchen Stempels als Fälschung bestraft wird.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=396938
 

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