J Alt 6.1450 Stempelfreiheit für von ausländischen Behörden angeforderte Tauf-, Trauungs- und Totenscheine sowie Vereinbarung mit dem Königreich Preußen über die wechselseitige Gleichbehandlung in Stempelsachen bei Auswanderungsbewilligungen, 1842.11.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1450
Signatur Archivplan:J Alt 6.1450
Titel:Stempelfreiheit für von ausländischen Behörden angeforderte Tauf-, Trauungs- und Totenscheine sowie Vereinbarung mit dem Königreich Preußen über die wechselseitige Gleichbehandlung in Stempelsachen bei Auswanderungsbewilligungen
Entstehungszeitraum:28.11.1842
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. S No. 8594
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:2 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret des niederösterreichischen Appellationsgerichts vom 28.11.1842 an den Dekan der Juridischen Fakultät [Leopold Anton] Dierl betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 02.08., dass von ausländischen Behörden angesuchte Tauf-, Trauungs- oder Totenscheine, die nach den Bestimmungen der Entschließung vom 22.12.1835 und den damaligen Stempelbestimmungen stempelfrei waren, dies auch weiterhin bleiben, solange die Scheine nicht in Österreich verwendet werden. Bezüglich der Auswanderungsbewilligungen ist die Vereinbarung mit dem Königreich Preußen über die wechselseitige Taxfreiheit für die Ausfertigungen weiter in Kraft, bei Eingaben und Beilagen soll man sich an den preußischen Gepflogenheiten orientieren.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Nicht im Elench verzeichnet.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=398050
 

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