J Alt 6.1626 Verbot des Verkaufs von Zuckermehl sowie von gestoßenem oder gemahlenen Zucker sowie Strafen bei Zuwiderhandeln, 1829.08.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J Alt 6.1626
Signatur Archivplan:J Alt 6.1626
Titel:Verbot des Verkaufs von Zuckermehl sowie von gestoßenem oder gemahlenen Zucker sowie Strafen bei Zuwiderhandeln
Entstehungszeitraum:28.08.1829
Schachtelnummer:29
Frühere Signaturen:Fasc. VI Lit. Z No. 6896
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gedrucktes Circulare der Niederösterreichischen Regierung vom 28.08.1829 betreffend das Hofkammerdekret vom 25.08., dass die innerhalb der Zolllinie befindlichen Zuckerraffinerien weder Zuckermehl noch gestoßenen oder gemahlenen Zucker verkaufen oder versenden dürfen; bei Übertretung werden Zollbegünstigungen und die Raffinierie-Befugnis entzogen und die für die Zollübertretung festgelegten Strafen eingehoben.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=401360
 

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