J VDIR 1.161 Absolvierung der Vorlesungen aus Erziehungswissenschaft für Konviktszöglinge und Stipendiaten innerhalb der ersten drei Jahre ihrer höheren Studien, 1824.12.20-1825.01.04 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 1.161
Signatur Archivplan:J VDIR 1.161
Titel:Absolvierung der Vorlesungen aus Erziehungswissenschaft für Konviktszöglinge und Stipendiaten innerhalb der ersten drei Jahre ihrer höheren Studien
Entstehungszeitraum:20.12.1824 - 04.01.1825
Schachtelnummer:1
Frühere Signaturen:Nro. 145
No. 54
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:3 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 20.12.1824 an das Vizedirektorat der juridischen Studien betreffend eine Bestimmung der Studienhofkommission, dass nach der Verkürzung der philosophischen Studien Konviktszöglinge und Stipendiaten in den ersten drei Jahren der höheren Studien die Vorlesungen aus Erziehungskunde zu absolvieren haben; die Konviktsdirektoren und Vizedirektoren haben die Einhaltung zu überwachen und nötigenfalls den Entzug des Stiftplatzes bzw. Stipendiums zu veranlassen.
Konzept des Dekrets des Vizedirektorats der juridisch-politischen Studien vom 04.01.1825 mit der Kundmachung des Regierungsdekrets vom 20.12.1824.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=412232
 

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