Angaben zur Identifikation |
Signatur: | J VDIR 2.31 |
Signatur Archivplan: | J VDIR 2.31 |
Titel: | Aufnahme von Studenten in den nächsten Jahrgang trotz noch nicht absolvierter Nachtrags- oder Verbesserungsprüfungen |
Entstehungszeitraum: | 02.12.1826 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Schuljahr 1826/27 |
Schachtelnummer: | 2 |
Frühere Signaturen: | No. 71 - 1826 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Ratschlag der Niederösterreichischen Regierung vom 02.12.1826 an das Vizedirektorat der juridischen Studien, dass das Ansuchen des Vizedirektorats um Verlängerung des Termins für die Aufnahme zu den Studien bis 15.12. gegenstandslos sei. Nach den Bestimmungen vom 24.02.1826 sind diejenigen Studenten, die sich bis 15.11. für Nachtrags- oder Verbesserungsprüfungen gemeldet haben, auch dann in den nächsten Jahrgang aufzunehmen, wenn die Prüfungen aus Zeitgründen noch nicht vorgenommen werden konnten; diese Aufnahme ist nur bei mangelhafter Prüfungsleistung wieder rückgängig zu machen. |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
Material: | Papier |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | S. auch J VDIR 2.32. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: J VDIR 2.32 Aufnahme von Studenten in den nächsten Jahrgang trotz noch nicht absolvierter Nachtrags- oder Verbesserungsprüfungen, 1826.12.08 (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=412412 |
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