J VDIR 2.278 Keine verpflichtende Beichte für Studenten der Juridischen und Medizinischen Fakultät, 1837.02.03 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 2.278
Signatur Archivplan:J VDIR 2.278
Titel:Keine verpflichtende Beichte für Studenten der Juridischen und Medizinischen Fakultät
Entstehungszeitraum:03.02.1837
Schachtelnummer:3
Frühere Signaturen:No. 598 - 1836/37
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 03.02.1837 an das Vizedirektorat der juridisch-politischen Studien betreffend die Allerhöchste Entschließung vom 27.12.1836, dass die Studenten der Juridischen und Medizinischen Fakultät nicht zur Ablegung der Beichte verpflichtet werden sollen, weshalb auch kein Beichtzettel vorzulegen ist; allerdings soll bei den akademischen Gottesdiensten auf die Wichtigkeit der freiwilligen Beichte hingewiesen werden.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/query/detail.aspx?ID=415458
 

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